Bei der der Beratungsstelle für das Wohnungswesen im Espace Wallonie in Eupen steht man Ihnen für die erforderlichen Erklärungen zur Verfügung
1. Wenden Sie sich an die Gemeinde, um die Formulare “Erklärung zur An- und Vermietung” und “Begutachtungsbericht” zu erhalten. Diese Formulare werden Ihnen binnen 8 Tagen in doppelter Ausführung ausgehändigt. Die Formulare können Sie ebenfalls hier herunterladen.
2. Füllen Sie das Formular “Erklärung zur An- und Vermietung” und die Rubriken I und II des Formulars “Begutachtungsbericht” aus (Identifizierung des Vermieters, des Eigentümers, der betreffenden Wohnung).
3. Wählen Sie einen anerkannten Begutachtungsbeauftragten und vereinbaren Sie mit ihm sowie Ihren Mietern, falls die Wohnung belegt ist, einen Termin für die Wohnungsbegutachtung.
4. Nach seiner Wohnungsbegutachtung händigt der Begutachtungsbeauftragte Ihnen ein Exemplar des von ihm ausgefüllten Formulars “Begutachtungsbericht” aus.
Erfüllt die Wohnung die Bedingungen, händigt Ihnen der Begutachtungsbeauftragte dann ebenfalls die “Konformitätsbescheinigung” aus.
Falls Ihre Wohnung die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt, lesen Sie aufmerksam die Schlussfolgerungen des Begutachtungsberichts. Der Begutachtungsbeauftragte hat darin die Liste der erforderlichen Arbeiten aufgeführt, damit die Wohnung als ordnungsgemäß gilt.
5. Wenn die “Konformitätsbescheinigung” Ihnen ausgehändigt wurde, können Sie offiziell Ihren Antrag für die Mietgenehmigung einreichen. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihrer Gemeinde folgende Dokumente per Einschreiben zukommen lassen:
- Ihre “Erklärung zur An- und Vermietung”
- das Original des Ihnen vom Begutachtungsbeauftragten ausgehändigten “Begutachtungsberichts”
- das Original der "Konformitätsbescheinigung"
N.B Damit Sie über einen Beleg verfügen, wird Ihnen dringend empfohlen, eine Kopie der Originaldokumente, die Sie abgeben müssen, aufzubewahren
6. Binnen 15 Tagen wird das Bürgermeister- und Schöffenkollegium Ihnen die Mietgenehmigung ausstellen. Sie erhalten davon 2 Exemplare.
7. Die Mietgenehmigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.