Rechtliches
Die für die Regierungen bindenden Grundlagen sind zum einen die Resolution des Europarates vom16. November 1989 und die UNESCO Konvention vom 20. Oktober 2005.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft hatte vor dem Dekret vom 30. Januar 2006 bereits ein Dekret zur Zustimmung der Resolution des Europarates vom 16. November 1989 am 15.12.1997 verabschiedet und die Absichtserklärung von Kopenhagen am 6. Oktober 2005 unterzeichnet.
Im Rahmen der innerbelgischen Zusammenarbeit wurde am 19. Juni 2001 ein Kooperationsabkommen über die sportliche Betätigung nach gesundheitsfördernden Gesichtspunkten von den verantwortlichen Ministern der Französischen, Flämischen und Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie der Gemeinschaftlichen Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt unterzeichnet.
Die im Jahr 2003 anlässlich der Anti-Doping Konferenz von Kopenhagen vorgelegt politische Absichtserklärung zum Kampf gegen das Doping im Sport wurde durch Frau Isabelle Weykmans am 6. Oktober 2005 unterzeichnet.
Die Ratifizierung der UNESCO-Konvention wird demnächst im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Debatte stehen.