Verlauf einer Dopingkontrolle und Prozedur
Es gibt zwei Arten von Dopingkontrollen:
In competition
Sie erfolgt direkt nach einem Wettkampf. Dazu werden die Erstplatzierten und einige zufällig ausgewählte Athleten zur Kontrolle herangezogen.
Out of competition
Hier werden die Sportler während des Trainings kontrolliert.
Verlauf eine Dopingkontrolle und Prozedur
Zuerst werden die Sportler eingeladen und müssen anschließend zu einem bestimmten Termin zur Dopingkontrolle erscheinen.
ODER
Sie müssen sich direkt nach dem Wettkampf bei den Kontrolleuren melden. Ein Nichterscheinen des Sportlers wird wie eine positive Dopingkontrolle gewertet.
Bei Ankunft am Kontrollort, muss sich der Sportler identifizieren (er darf einen Begleiter mitbringen).
Dadurch wird sichergestellt, dass auch die richtige Person kontrolliert wird.
Anschließend sucht der Athlet sich selbst ein Kontrollset, bestehend aus zwei Flaschen und einem Becher, aus.
Dadurch wird sichergestellt, dass niemand vorher die Flaschen manipuliert hat, um den Sportler als Betrüger darzustellen.
Dem Athleten müssen mindestens zwei Sets zur Auswahl stehen.
Nun muss der Sportler unter Aufsicht des Kontrolleurs eine Urinprobe in einen Becher abgeben. Danach füllt der Sportler selbst den Urin in die Flaschen, 2/3 in die Flasche für die A-Probe und ca. 1/3 in die Flasche für die B-Probe. Ein kleiner Rest wird im Becher zurückgelassen. Damit bestimmt der Kontrolleur die Dichte und den pH-Wert des Urins.
Die Flaschen werden versiegelt und können nun nicht mehr unbemerkt geöffnet werden. Beide Flaschen tragen dieselbe Registrierungsnummer in den Deckeln. Diese Nummer wird nur einmal verwendet, somit sind die Flaschen Unikate.
Während der ganzen Prozedur wird ein Dopingkontrollprotokoll geführt. Wichtig für den Athleten: Er muss angeben, welche Medikamente er in den letzten 48 Stunden eingenommen hat. Er kann auch noch zusätzliche Angaben machen, die ins Protokoll mit aufgenommen werden.
Zum Ende der Kontrolle muss der Sportler das Dopingkontrollprotokoll unterschreiben, womit er alle enthaltenen Angaben bestätigt.
Die Probenflaschen werden gut verpackt und an eine von der WADA anerkanntes Labor geschickt. Im Labor wird der Deckel aufgeschnitten wobei der innere Teil zerbricht. Nun kann die Flasche nicht mehr geschlossen werden.Während die A-Probe im Kontrolllabor analysiert wird, wird die B-Probe kühl gelagert.
Eine Kopie des Protokolls wird binnen zehn Arbeitstagen nach der Kontrolle dem Sportler übermittelt.
Darüber hinaus wird die Kopie des Protokolls binnen der selben Frist folgenden Adressaten übermittelt:
1.dem Sportverein des Sportlers sowie gegebenenfalls dem betroffenen Sportfachverband, wenn der Sportverein des Sportlers einem Sportfachverband angeschlossen ist,
2.der zuständigen Behörde der jeweiligen Gemeinschaft, wenn der Sportler Mitglied eines außerhalb des deutschen Sprachgebiets ansässigen Sportfachverbands oder -vereins ist oder
3.der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes, wenn der Sportler Mitglied eines außerhalb Belgiens ansässigen Sportfachverbands oder -vereins ist.
Die zuständige Dienststelle des Ministeriums teilt dem Sportler das Analyseergebnis binnen zehn Arbeitstagen per Einschreiben mit.
Darüber hinaus teilt sie binnen der selben Frist den obengenannten Adressaten das Ergebnis mit.
Bei einem positiven Analyseergebnis kann der Sportler innerhalb einer von der Regierung festzulegenden Frist eine Nachuntersuchung gemäß den internationalen Richtlinien verlangen. Bei Nichteinhaltung der Frist gilt das Ergebnis der ursprünglichen Untersuchung als anerkannt.