Infrastrukturplan 2010-2012 und Registrierungskatalog
Das Dekret zur Infrastruktur vom 18.03.2002 definiert den Infrastrukturplan zum Einen als das Resultat der notwendigen Instandsetzungsarbeiten für alle von der DG finanzierten oder bezuschussten Infrastrukturen. Zum Anderen ist darin ein Neubedarf festgehalten, der aufgrund einer Bedarfsanalyse ermittelt wurde und letztlich das Resultat der Vereinbarkeit der Infrastrukturvorhaben mit der längerfristigen Finanzplanung der DG ist. In der Praxis verabschiedet die Regierung nach Konzertierung mit den Gemeinden einen mehrjährigen Infrastrukturplan, der jährlich aktualisiert wird.
Es liegt aktuell der Infrastrukturplan 2009-2012 mitsamt seines Registrierungskatalogs vor. Er beinhaltet eine Auflistung aller Projekte pro Organisationsbereich, Programm und Zuweisung für das laufende Haushaltsjahr.