Tarife & Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Bedingungen
Die Materialausleihstelle
Diesen Dienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es bereits seit den frühen 80er Jahren. Einrichtungen, Organisationen, Vereine und Privatpersonen sowie Firmen können für ihre Veranstaltungen bei der Materialausleihstelle technische Geräte sowie Zelte ausleihen. Neben einer Kaution ist auch jeweils eine Gebühr zu entrichten. Diese Tarifordnung wurde jedoch so gestaltet, dass diese Dienstleistung allen in Frage kommenden Ausleihern zugänglich bleibt.
Modalitäten
Bei Nichteinhaltung eines Reservierungstermins muss der Nutzer dies dem Materialausleihdienst mindestens 14 Tage im Voraus mitteilen. Ansonsten sind 50% der Ausleihgebühr zu zahlen.
Das Material muss in einem ordnungsgemäßen Zustand zu den angegebenen Öffnungszeiten zurückgegeben werden. Ferner ist das Material vor dem Abtransport und nach der Rückgabe gemeinsam mit dem Personal des Ausleihdienstes auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Beim Abholen des Materials und durch Unterzeichnen des Ausleihvertrages erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass das ausgeliehene Material nur für den vereinseigenen Gebrauch bzw. Eigengebrauch genutzt wird. Ein Weiterverleihen ist untersagt.
Der Ausleiher muss die Bedingungen der Materialausleihe beachten und für eventuelle in der Zeit der Ausleiheentstandene Beschädigungen oder für einen Diebstahl selbst aufkommen, d.h. durch eine Versicherung gedeckt sein.
Bei Nichtbeachtung der Ausleihdauer wird eine Strafgebühr von 50 Euro erhoben.
Zelt- und Lagermaterial
Das Ausleihen von Zelt- und Lagermaterial an die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannten Jugendorganisationen ist in den Monaten Juli und August kostenlos.
Die diesbezüglichen Anträge sind an den Rat der deutschsprachigen Jugend zu richten.
Tarife
Die komplette Tarifliste können Sie hier als PDF-Datei downloaden. Die Ausleihgebühren beziehen sich auf Vereinigungen. Für Privatpersonen und Firmen verdoppelt sich die Ausleihgebühr.