Die Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) ist im wesentlichen für die Gemeinschaftsangelegenheiten zuständig, die sich in kulturelle Angelegenheiten, personenbezogene Angelegenheiten und Bildung gliedern.
Sie ist außerdem für die zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen in den eigenen Kompetenzen zuständig. Dies heißt, dass die DG befugt ist, internationale Abkommen und Verträge abzuschließen.
AGORA-Theater: Das Pferd aus blau, Foto: W. Filz
Zu den kulturellen Kompetenzen gehören u.a.:
- Schutz und Veranschaulichung der Sprache;
- Schöne Künste;
- Kulturerbe und Museen;
- Medien: Rundfunk und Fernsehen sowie Bibliotheken und Mediatheken;
- Jugend und Erwachsenenbildung;
- Sport;
- Freizeitgestaltung und kulturelle Animation;
- Tourismus und Sozialtourismus;
- Kunstausbildung;
- Berufliche Umschulung und Fortbildung.
Zu den personenbezogenen Angelegenheiten gehören u.a.:
Zum Unterrichtswesen gehören u.a.:
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist für das Unterrichtswesen auf allen Ebenen zuständig:
- Kindergärten;
- Primarschulen;
- Sekundarschulen;
- Sonderschulen;
- Fortbildungsschulen;
- Hochschulen.
Dieser Kompetenzbereich ist umfassend: Unterrichtsinhalte, Sprachengebrauch, Schülertransport, Feriendauer, Studienbeihilfen, Lehrergehälter, Schulbauten, Internate usw.
Übernahme von Befugnissen der Wallonischen Region
Darüber hinaus sieht Artikel 139 der belgischen Verfassung die Möglichkeit für die Deutschsprachige Gemeinschaft vor, im deutschen Sprachgebiet Befugnisse der Wallonischen Region ganz oder teilweise auszuüben. Dazu bedarf es eines gegenseitigen Einvernehmens zwischen der DG und der Wallonischen Region. Seit 1994 wurden folgende Zuständigkeiten übertragen:
- Denkmal- und Landschaftsschutz (1994) sowie Ausgrabungen (2000)
- Beschäftigung (2000)
- Aufsicht und Finanzierung der neun deutschsprachigen Gemeinden (2005)