Energetische Sanierung

Was genau bedeutet „energetische Sanierung“?

Bei der sogenannten „energetischen Sanierung“ fördert das Ministerium größere Sanierungsmaßnahmen – mindestens drei Maßnahmen bis hin zur Kernsanierung. Diese müssen dazu dienen, die Gesamtenergieeffizienz von Wohnraum zu verbessern.

Voraussetzung ist ein gültiger Energiepass, das PEB‐Zertifikat.

Was ist ein PEB-Zertifikat? Wie und wo erhalte ich den Energie-Pass?

Das sogenannte PEB-Zertifikat ist besser bekannt als Energie-Pass. Es gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes, wobei die Klasse A der besten Einstufung und Klasse G der schlechtesten Kategorie entsprechen.

Der Energiepass ist kostenpflichtig (rund 300 Euro) und nicht Teil des Prämiensystems. Offiziell anerkannte EEG-Zertifikatoren finden Sie im weiterführenden Link.

Muss ein Energieaudit vor den Arbeiten durchgeführt werden?

Nein, das ist im Prämiensystem der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht nötig.

Innerhalb welcher Frist müssen die Arbeiten durchgeführt werden?

Die Arbeiten müssen innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden, nachdem der Antragsteller den Prämienantrag eingereicht hat.

Wer berät mich bei Bedarf?

Bei Bedarf kann die „Energieberatung Ostbelgien“ beraten. Was genau sie anbietet, lesen Sie im weiterführenden Link.

Gibt es eine Reihenfolge, in der die Maßnahmen durchgeführt werden müssen?

Es gibt keine verpflichtende Reihenfolge, in der die Einzelmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Welche Art von Gebäuden wird gefördert?

  • Einfamilienhäuser
  • Appartements
  • Gebäude, die zu Wohnraum umgebaut werden

Werden auch Mehrfamilienhäuser bei der energetischen Sanierung prämiert? Bezuschusst das ostbelgische Prämiensystem auch gemeinschaftliche Flächen?

Nein, Mehrfamilienhäuser bzw. gemeinschaftliche Flächen fallen durch das Raster, da für eine energetische Sanierung ein Energiepass (PEB-Zertifikat) erforderlich ist. Dieser kann für mehrere Wohneinheiten, die ein Gebäude bilden, nicht erstellt werden. Denn ein Energiepass wird pro Wohneinheit ausgestellt und nicht pro Wohngebäude. Gemeinschaftliche Flächen bezuschusst das ostbelgische Prämiensystem also nicht.

Welche konkreten Maßnahmen fördert das Ministerium für eine „energetische Sanierung“?

  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Austausch der Fenster, der Fensterpaneelen und Außentüren
  • Dämmung der Außenfassade
  • Dämmung der Kellerdecke / untersten Geschossdecke
  • Erneuerung / Einbau einer Heizungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, lokaler Biomasseofen)
  • Erneuerung/Einbau einer Warmwasserproduktionsanlage (Wärmepumpe)
  • Installation einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
  • Installation eines Biomassekessels oder Biomasseofens in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
  • Optimierung der bestehenden Heizungsanlage
  • Optimierung der bestehenden Warmwasserproduktionsanlage

Wann ist eine Maßnahme förderungsfähig? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Zusätzlich stellt das Ministerium auch formale Anforderungen an den Antragsteller und das Antragsobjekt. Hierzu finden Sie alle Details im weiterführenden Link.