Antrags- und Prüfungsverfahren

Übersicht Ablauf

Sie reichen abhängig von Ihrer Situation den Antrag beim Unternehmensschalter oder der belgischen Botschaft in Ihrem Aufenthaltsland ein. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig, datiert und unterschrieben ist und alle zweckdienlichen Unterlagen umfasst. Ihr Antrag geht an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Genehmigter Antrag

Das Ministerium prüft im Detail Ihren Antrag. Sobald es Ihren Antrag genehmigt, informiert es Sie per Mail. Auch dem Unternehmensschalter und der Botschaft übermittelt das Ministerium diese Information. Die Berufskarte wird dem Unternehmensschalter, der Ihnen diese gegen eine Gebühr von 90 EUR/Jahr aushändigt, zugestellt.

Ein Unternehmensschalter ist eine zentrale Anlaufstelle für Betriebe. Er übernimmt Aufgaben, für die die Unternehmen sich vorher an mehrere Organisationen wenden mussten. Beispielsweise händigt er Berufskarten aus. Es gibt acht anerkannte Unternehmensschalter (Stand: Januar 2015). Alle haben mehrere Büros in Belgien.

Abgelehnter Antrag

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, so wird diese Entscheidung Ihnen via Unternehmensschalter oder Botschaft durch einen begründeten Entschluss übermittelt. Sie können hiergegen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnisnahme der Entscheidung einen Einspruch beim Beschäftigungsminister einreichen. Der Minister entscheidet innerhalb von zwei Monaten über Ihren Einspruch.