Gültigkeitsdauer

Im Allgemeinen hat die erste Berufskarte eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren und kann bei Ablauf verlängert werden. Dies, insofern Sie alle gesetzlichen, sozial- und steuerrechtlichen Verpflichtungen sowie die Zweckmäßigkeit der erteilten Berufskarte eingehalten haben. Maximal gilt sie für fünf Jahre.

Sie müssen die Verlängerung der Berufskarte drei Monate vor dem Ablaufdatum der Karte via Unternehmensschalter beantragen.

Die Gültigkeit der Berufskarte ist an das Aufenthaltsrecht geknüpft. Wenn Ihr Aufenthalt abläuft oder beendet wird, ist Ihre Berufskarte somit unverzüglich ungültig und muss dem Unternehmensschalter zurückgegeben werden.

Ein Unternehmensschalter ist eine zentrale Anlaufstelle für Betriebe. Er übernimmt Aufgaben, für die die Unternehmen sich vorher an mehrere Organisationen wenden mussten. Beispielsweise händigt er Berufskarten aus. Es gibt acht anerkannte Unternehmensschalter (Stand: Januar 2015). Alle haben mehrere Büros in Belgien.

Was tun, wenn sich etwas ändert oder die Karte verloren geht?

Das Ministerium stellt die Karte für eine oder mehrere bestimmte Aktivitäten, die auf der Berufskarte vermerkt sind, aus. Jegliche Änderung oder zusätzliche Tätigkeit erfordert vorab eine neue Genehmigung. Wenn sich eine der auf der Berufskarte vermerkten Aktivitäten oder Bedingungen ändert, ist ebenfalls eine Anpassung der Berufskarte erforderlich. Sie können diese Anpassung über den Unternehmensschalter Ihrer Wahl beantragen.

Dort können Sie ebenfalls den Ersatz einer verloren gegangenen oder vernichteten Karte beantragen. Im letzteren Fall müssen Sie Ihrem Antrag eine eidesstattliche Verlust- oder Vernichtungserklärung beifügen.