Touristische Unterkunftsbetriebe

Hotelschild 5 Sterne
Hotelschild der DG: 5 Sterne

Der Tourismusdienst des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) nimmt als neutrale Instanz die Anerkennung und Bewertungen von Unterkunftsbetrieben vor. Dazu gehören Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen und Bed&Breakfast (B&B).

Sterne und Ähren

Neben den Sicherheitsbestimmungen werden vor allem Ausstattung und Lage bewertet. Die niedrigste Kategorie ist 1 Stern für Hotelbetriebe, Campingplätze und B&B, bzw. 1 Ähre für Ferienwohnungen. Unterkünfte in der höchsten Kategorie erhalten 5 Sterne bzw. 4 Ähren. Nur Unterkunftsbetriebe, die in mindestens der niedrigsten Kategorie eingestuft sind, werden von der DG anerkannt. Nur diese Betriebe finden Sie auf den Internetseiten der Tourismusagentur Ostbelgien und den Tourist-Info-Büros in der DG.

Anerkennung und Einstufung geben potentiellen Gästen Orientierung hinsichtlich des Standards - und den Betreibern die Möglichkeit, sich auf dem Markt zu positionieren. Anerkannte Betriebe erhalten von der DG und der Tourismusagentur Informationen z.B. über Partnerschaftsangebote oder Weiterbildungen. Frau Schumacher berät Sie gerne vor Ort, etwa zu den Bedingungen, um in einer höheren Kategorie eingestuft zu werden.

Hotelschild der DG für das Hotel De Lanterfanter, Besitzerin Grit Dewulf
Git Dewulf, Hotel De Lanterfanter, Schönberg

Kriterien zur Einstufung

Die Einstufung in der DG orientiert sich an den Benelux-Kriterien für Hotels und Campingplätze. D.h. Hotels mit 4 Sternen in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg bieten einen vergleichbaren Standard. Europäische Kriterien existieren (leider noch) nicht. Die Einstufung von Ferienwohnungen und B&Bs erfolgt nach Kriterien in Anlehnung an die Anforderungsprofile in den beiden anderen Landesteilen, der Wallonie und Flandern. Grundvoraussetzung für die Anerkennung einer touristischen Unterkunft durch die DG ist der Sicherheitsbescheid der Gemeinde.

Derzeit erfahren viele Anbieter von Unterkunftsbetrieben in der DG einen Generationenwechsel. Hier setzt auch die Qualitätsoffensive der DG an. Das Qualitätsbewusstsein touristischer Anbieter muss geschärft und gefördert werden. Aus- und Weiterbildung sowie eine dynamische Entwicklung der Einstufungskriterien sind dazu wichtige Instrumente.

Die entsprechenden Gesetzestexte - also Dekrete und Erlasse mit allen Ausführungsbestimmungen - können Sie auf dieser Seite herunter laden oder im Tourismusdienst bestellen. Ein neuer "Tourismus-Gesetzeskodex" ist derzeit in Arbeit.