Gleichstellung eines ausländischen Studiennachweises im Regelsekundarschulwesen
Ein Schüler, der von einer ausländischen Schule zu einer Schule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wechseln möchte, muss den Studiennachweis/das Zeugnis, den/das er zuletzt erworben hat, mit einem belgischen Studiennachweis gleichstellen lassen, damit er in ein bestimmtes Studienjahr des Sekundarunterrichts ordnungsgemäß eingeschrieben werden kann.