Der Archäologische Dienst
Am 1. Januar 2000 traten die Dekrete in Kraft, welche die Übertragung der Kompetenz für Ausgrabungen an die Deutschsprachige Gemeinschaft regeln.
So wurde innerhalb des Ministeriums im Februar 2000 die Stelle eines Archäologen geschaffen; ein Grabungsleiter wurde im Juni 2000 eingestellt. Anfang 2004 kam es zu einer Personaländerung, seitdem besteht der Archäologische Dienst aus einer Archäologin, einer Grabungstechnikerin und einem Facharbeiter.
Per Definition besteht die Aufgabe des Archäologischen Dienstes in der Erforschung der Geschichte unseres Gebietes und der Bevölkerungsgruppen, die sich hier angesiedelt und gelebt haben. Unsere kulturelle Identität, zentrale Stütze und Kernpunkt der Autonomie unserer Gemeinschaft, ist aus dieser mehrere Jahrtausende alten Geschichte heraus gewachsen und durch diese ständig beeinflusst worden. Gezielte Grabungen sollen ermöglichen, diese Geschichte besser als bisher zu dokumentieren.
Eine weitere Aufgabe des Archäologischen Dienstes sind die so genannten "Rettungsgrabungen" im Falle von zufällig bei Bauarbeiten gemachten Funden. Hier muss schnell gehandelt werden wenn es gilt, so viel wissenschaftliches Material wie möglich vor Bagger und Spitzhacke zu retten.