Deutschsprachige Gemeinschaft: Kleine Gemeinschaft strebt nach mehr Autonomie
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist die kleinste der drei Gemeinschaften Belgiens. Auf einer Fläche von 854 Quadratkilometern leben rund 73 000 Einwohner, meist deutschsprachige Belgier, aber auch wallonische, flämische und ausländische Mitbürger. Das Gebiet umfasst die Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren und St.Vith.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist durch Artikel 2 der Verfassung offiziell anerkannt. Durch die Artikel 115, 121 und 130 der Verfassung hat sie in etwa den gleichen Rechtsstatus wie die Französische und die Flämische Gemeinschaft erhalten, d.h. sie ist in etwa mit der gleichen Autonomie und mit den gleichen Befugnissen ausgestattet worden, und die Institutionen für die Wahrnehmung ihrer Eigenständigkeit sind qualitativ gleichwertig.
Amts- und Schul- und Gerichtssprache ist Deutsch. Den Französischsprachigen wurden jedoch sprachliche Sonderrechte eingeräumt: Deshalb bleibt die Regelung des Sprachengebrauchs in Verwaltungsangelegenheiten eine Zuständigkeit des Föderalstaats und kann nicht eigenständig von der Deutschsprachigen Gemeinschaft wahrgenommen werden.
Was regionale Materien betrifft, gehört das deutschsprachige Gebiet zur Wallonischen Region. Die Verfassung sieht jedoch vor, dass die Wallonische Region der Deutschsprachigen Gemeinschaft Befugnisse mit Bezug auf das deutsche Sprachgebiet übertragen darf. Dies geschah 1994 mit der Übertragung des Landschafts- und Denkmalschutzes sowie 2000 mit der Übertragung der Ausgrabungen und der Beschäftigung.
Parlament der DG
Im September 1998 hat sich das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft (PDG) einstimmig für einen Ausbau seines Autonomiestatus und eine progressive Übernahme von regionalen Befugnissen ausgesprochen, die langfristig zur Schaffung einer »Gemeinschaft-Region« führen soll.
Das PDG setzt sich aus 25 direkt gewählten Mitgliedern zusammen und wird seit 1999 alle fünf Jahre gewählt. Die Europa-Abgeordneten, die Kammerabgeordneten, die direkt gewählten Senatoren, die Mitglieder des wallonischen Regionalparlaments, die ihren Eid auf die Verfassung in deutscher Sprache abgelegt haben, sowie die Provinzräte mit Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet, wohnen von Rechts wegen den Sitzungen des PDG mit beratender Stimme bei.
Das PDG verabschiedet seine Dekrete, Stellungnahmen und Gutachten in der Plenarsitzung. Vorbereitet werden diese Entscheidungen in den Ratsausschüssen, in die jede Fraktion ihre Vertreter entsendet.
Das PDG übt alle traditionellen Funktionen eines Parlaments aus: Verabschiedung von Dekreten, Verabschiedung des Haushalts, Wahl der Regierung, Wahl eines Senators, Kontrolle von Regierung und Verwaltung, Diskussion aller politisch relevanten Fragen, Artikulation öffentlicher Meinungen und Interessen.
Regierung
Der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gehören vier Mitglieder an, die vom Parlament gewählt werden und in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren im Amt sind. Sie erlässt die Ausführungsbestimmungen (Erlasse) für die Dekrete, ergreift Initiativen durch Hinterlegung von Dekretentwürfen, schlägt den Verwendungszweck der Haushaltsmittel vor und entwirft und koordiniert die Politik der Gemeinschaft.
Darüber hinaus kann sie Enteignungen im öffentlichen Interesse vornehmen, internationale Verträge abschließen, die vom Parlament gebilligt werden müssen, und die Gemeinschaft bei gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen vertreten. Zur Bewältigung der politischen Arbeit steht jedem der vier Minister ein Beraterstab zur Verfügung.
Das Ministerium zeichnet für die Vorbereitung und die Ausführung der Regierungsbeschlüsse verantwortlich.