Sportfördermöglichkeiten
Die Förderung des in Vereinen und Verbänden organisierten Sports ist ein Schwerpunkt der Sportpolitik der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie basiert im Wesentlichen auf dem Sportdekret vom 19. April 2004, welches alle bisherigen Regelungen in einem einheitlichen Dokument zusammengefasst hat.
Durch diese Rechtsgrundlage gewinnen die Sportorganisationen Planungssicherheit für ihre Arbeit. In den letzten Jahren flossen pro Jahr rund 750.000 EUR als Finanzhilfen direkt an die anerkannten Sportorganisationen in der DG.
Die Mittel sind vor allem für Funktionszuschüsse der anerkannten Sportvereine, der Sportfachverbände, der Leistungszentren und der lokalen Sporträte, für Projekte und Maßnahmen etwa im Breitensport, Spitzensport und Seniorensport oder zur Förderung von Sportlagern, Trainingslagern und der Pflege der zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen vorgesehen.
Neben der Vereins- und Verbandsförderung sind außerdem Mittel für Ausrüstungs- und Ausstattungssubventionen von Vereinen und Gemeinden vorgesehen.