Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen (BUB)
Diese Beihilfe an Senioren wird gezahlt, um die Kosten, die mit dem Verlust der Selbstständigkeit eines alten Menschen einhergehen, zu mindern. Die finanzielle Beihilfe ist nicht zweckgebunden. So kann mit der monatlichen Beihilfe beispielsweise der Ankauf von Hilfsmitteln, die Umsiedlung in ein Alten- und Pflegeheim, oder die Inanspruchnahme einer Familienhilfe finanziert werden.
Eine solche Beihilfe liegt, je nach Pflegebedürftigkeit und Einkommen, zwischen 67 € und 450 € monatlich. Gerade pflegebedürftige Senioren mit mittlerem oder geringem Einkommen haben gute Chancen, die Beihilfe zu erhalten.
Nähere Informationen zu der "Beihilfe zur Unterstützung von Betagten" erteilt das Rentenamt jeder Gemeinde, die Dienststelle für Personen mit Behinderung oder das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Abteilung für kulturelle und soziale Angelegenheiten.