Zentrale Anlaufstelle bei Hilfe– und Pflegebedarf

Gesetzliche Grundlage ist ein Dekret vom 16. Februar 2009, das die Schaffung einer Beratungsstelle zur Vernetzung der Dienste der häuslichen, transmuralen und stationären Hilfe vorsieht. Dazu wurden das Koordinationszentrum für die häusliche Versorgung, Eudomos VoE und der Häusliche Begleitdienst der Seniorenheime im Süden der DG zusammengelegt. Nutznießer erhalten somit ungeachtet ihrer Hilfs- und Pflegesituation Beratung und Unterstützung durch ein und dieselbe Stelle. Eine zentrale Beratungsstelle soll zudem erreichen, dass Senioren alle Hilfsdienstleistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen, kennen und nutzen.
Gut zuhause

Zuhause ist es am schönsten |
„Eudomos“ ist griechisch und bedeutet „gut zuhause“. Oberstes Ziel: Den Senioren die dies wünschen, die Gelegenheit zu geben, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Die Mitarbeiter beraten deshalb am persönlichen Bedarf orientiert und besuchen dafür gegebenenfalls auch die Senioren im eigenen Haus. Neu ist nämlich, dass alle Senioren, die den Umzug in ein Alten- und Pflegewohnheim erwägen oder eine Familien- und Seniorenhilfe beantragen, den gesetzlichen Anspruch haben, sich durch „Eudomos-Ihr häuslicher Begleitdienst“ beraten zu lassen. Die Dienste sind verpflichtet, die Senioren an die Beratungsstelle zu verweisen. Damit soll vermieden werden, dass Senioren, die mit häuslicher oder transmuraler Hilfe „gut zuhause“ wohnen bleiben könnten, verfrüht in ein Alten- und Pflegewohnheim wechseln. Übrigens: In Belgien ist diese Dienstleistung einmalig und gilt als vorbildlich!
Erreichbarkeit
Der häusliche Begleitdienst Eudomos verfügt sowohl im Süden als auch im Norden der DG über Räumlichkeiten und ist während der Bürozeiten telefonisch erreichbar.