Dringend gesucht: Pflegefamilien
Nicht immer können Eltern ihren Kindern das geben, was sie brauchen: Sicherheit, Geborgenheit, Liebe, Fürsorge, Respekt und Grenzen. Leider sind aus den unterschiedlichsten Gründen nicht alle Eltern in der Lage, optimal für ihre Kinder zu sorgen. Dann schreitet der Jugendhilfedienst oder der Jugendrichter ein. Wenn die Kinder nicht bei ihren Eltern bleiben können, schreibt das Gesetz die Unterbringung in einer Pflegefamilie vor.
Kinder, die nicht die besten Startbedingungen in ihrem Leben hatten, sind oft von negativen Erlebnissen gezeichnet. Deshalb brauchen diese Kinder "neue" Familien, die liebevoll mit ihnen umgehen, aber auch belastbar sind.
Wenn Sie und ihre Familienmitglieder Kinder mögen, Zeit, Energie und eine Extraportion Liebe für ein solches Kind übrig haben, bewerben Sie sich jetzt. Folgende Vorraussetzungen sollten Pflegeeltern mitbringen:
- Sie besitzen die notwendigen Ressourcen und Fähigkeiten, um auf die Bedürfnisse eines Kindes eingehen zu können.
- Sie sind finanziell abgesichert.
- Sie sind vom Alter eher Eltern als Großeltern.
- Sie sind nicht lebensbedrohlich erkrankt.
- Ihr Leumundszeugnis weist keinen Eintrag auf.
- Alle Familienmitglieder sind mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstanden.
Ganz wichtig: Pflegefamilien sind nicht allein. Die Mitarbeiterin des Pflegefamiliendienstes schult Sie, begleitet, berät und unterstützt Sie während der Dauer der Unterbringung in allen Fragen des Pflegeverhältnisses. Zudem erhalten Pflegefamilien eine finanzielle Entschädigung, welche gesetzlich festgelegt ist.