Fonds für Schwangere in Notsituationen
Der Fonds für Schwangere in Notsituationen ermöglicht Schwangeren, die trotz materieller und sozialer Schwierigkeiten ihr Kind austragen möchten, gute Startchancen für das Baby.
Am 3. April 1990 ist in Belgien ein Gesetz verabschiedet worden, das einen Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat als einzige Gemeinschaft in Belgien einen Fonds ins Leben gerufen, um Schwangerschaftsabbrüche aus rein finanziellen Gründen zu verhindern.
Die Mittel des Fonds werden von einer sozialen Fachkraft des Dienstes für Kind und Familie (DKF) verwaltet. Die Intervention des Fonds, die je nach Situation der Schwangeren individuell festgelegt wird, versteht sich als Brückenhilfe in Notsituationen und sorgt somit kurzfristig, punktuell und unbürokratisch für Abhilfe.
Nach Klärung der sozialen und finanziellen Lage wird bei Bedarf eine strukturelle Hilfe des ÖSHZ (Sozialamt) erfolgen.
Die Fonds - Beraterinnen begleiten auch Frauen und Familien, die keine finanzielle Hilfe benötigen, jedoch eine fachliche Beratung.
Der Fonds gibt dem DKF die Möglichkeit, werdende Mütter schon frühzeitig zu begleiten und ihnen eine Entscheidungshilfe zu bieten. So kann möglicherweise Frühgeburten, Erkrankungen bei Mutter und Kind oder späteren Misshandlungen aufgrund von Überforderung durch die materielle oder soziale Situation vorgebeugt werden.
Der Fonds hält Frauen nicht von einem Schwangerschaftsabbruch ab. In der Regel sind die Frauen, die sich an den Fonds für Schwangere in Notsituationen wenden, bereits überzeugt ihr Kind auszutragen, oder sie zweifeln nur aufgrund finanzieller Fragen.
Die Anzahl betreuter Frauen steigt stetig an, die angetroffenen Situationen werden immer komplexer. Besonders im Bereich der Suchtproblematik bei den Schwangeren oder ihrem Umfeld ist ein Anstieg zu verzeichnen.
Die Arbeit des Fonds wird im Tätigkeitsbericht des Dienstes für Kind und Familie dargelegt.