Selbstständige Tagesmütter/-väter
Die Arbeit der selbstständigen Tagesmütter/-väter besteht darin, bei sich zu Hause Kinder von berufstätigen Eltern gegen Bezahlung zu betreuen. Ihre Aufgaben sind sehr vielfältig. Natürlich kümmern sie sich um Essen, Schlaf und Spiel der Kinder, darüber hinaus sind sie Bezugsperson, Erzieher/-in, Spielgefährte...
Jede/r Tagesmutter/-vater gestaltet ihre/seine Arbeit weitgehend selbstständig und nach eigenen Vorlieben oder besonderen Talenten.
Das Ministerium der DG sichert die Qualität dieser Betreuung durch die Anerkennung der selbstständigen Tagesmütter. Die Beraterinnen des Dienstes für Kind und Familie begleiten und beraten die Tagesmütter und organisieren Weiterbildungen.
Im Prinzip kann jeder Tagesmutter/-vater werden, der für die Betreuung von Kindern motiviert ist und gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt, wie unter anderem:
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zwischen 18 und 65 Jahren alt sein
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in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen bzw. seinen Arbeitsort dort vorsehen
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über genügend Platz im Haus (und natürlich auch gerne ums Haus) verfügen
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ein einwandfreies Leumundszeugnis vorweisen
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Geschick im Umgang mit Kleinkindern haben, wobei pädagogische Fähigkeiten im Vordergrund stehen
Die Tagesmütter legen den Elternbeitrag für die Kinderbetreuung selbst fest. Die meisten Tagesmütter berechnen aktuell einen Tagessatz von rund 17 €. Die Kosten der Betreuung sind steuerlich absetzbar mit einem Maximalbetrag von aktuell 11,20 € pro Tag und pro Kind. Das Ministerium stellt den Eltern, die ein Kind bei einer selbstständigen Tagesmutter betreuen lassen, ein Dokument für die Steuerverwaltung aus, das die Eltern ihrer jährlichen Steuererklärung beilegen.
Aktuell gibt es 18 selbstständige Tagesmütter. Sie betreuen zusammen jährlich rund 150 Kleinkinder und Kinder in der DG.