Kranke Kinder liebevoll betreut
Ist ein Kind krank, braucht es liebevolle Betreuung. Für berufstätige Eltern oder Eltern in Ausbildung kann dies zum Problem werden - vor allem, wenn sie alleinstehend sind oder das Kind während mehrerer Tage nicht wie gewohnt zur Tagesmutter, in die Kinderkrippe oder in die Schule gehen kann. 
Abhilfe schafft hier der Betreuungsdienst für kranke Kinder. Es handelt sich um ein Pilotprojekt in den Gemeinden Eupen, Raeren, Kelmis und Lontzen.
Wie funktioniert der Betreuungsdienst für kranke Kinder konkret?
Stellen Eltern fest, dass ein Kind krank ist und nicht in die Kinderbetreuung oder Schule gehen kann, kontaktieren sie den Kinderbetreuungsdienst. Der Dienst für Kind und Familie des Ministeriums hat eine diplomierte Kinderpflegerin eingestellt, die per Diensthandy erreichbar ist.
Eltern und Betreuerin klären ab, zu welchen Stunden das Kind betreut werden soll.
Zur Sicherheit muss vor dem Beginn der Betreuung ein Arzt das Kind sehen und feststellen, welche Krankheit es hat. In Ausnahmefällen kann die Betreuung morgens ohne Diagnose beginnen, wenn sichergestellt ist, dass der Arzt noch am gleichen Tag einen Hausbesuch macht. Damit sollen mögliche gesundheitliche Risiken für das Kind ausgeschlossen werden – eine Kinderbetreuerin ist schließlich keine medizinische Fachkraft und kann deshalb keine Verantwortung dafür übernehmen, dass eine Krankheit richtig erkannt und behandelt wird.
Sind alle Einzelheiten geklärt, kommt die Betreuerin ins Haus und kümmert sich um das kranke Kind bzw. die kranken Kinder.
Bedingungen
Damit eine gute Betreuung gewährleistet werden kann, gelten folgende Bedingungen:
- Betreut werden Kinder ab dem Alter von 6 Monaten bis zum Alter von 12 Jahren (einschließlich).
- Es werden nur Kinder von berufstätigen Eltern oder Eltern, die einer Ausbildung folgen, betreut.
- Die Betreuung erfolgt an den Wochentagen in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr, während maximal 9 Stunden am Stück und
- für eine Dauer von höchstens 3 Tagen.
- Damit die Betreuerin sich intensiv um den oder die kleinen Patienten kümmern kann, betreut sie maximal 3 Geschwister gleichzeitig.
In begründeten Fällen kann von diesen Bedingungen abgewichen werden. Die Anfrage ist an die Betreuerin zu richten.
Die Eltern zahlen einen Beitrag, der abhängig ist von der Anzahl Betreuungsstunden und der Anzahl Kinder, durchschnittlich 1,5 bis 2 Euro pro Stunde pro Kind. Für Ein-Eltern-Familien ist eine Ermäßigung vorgesehen. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.
Wenn das Angebot dem tatsächlichen Bedarf der Eltern entspricht, ist eine Ausweitung auf alle Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen. Alle Einzelheiten finden Sie im unten angefügten Faltblatt.