Vermittlungsdienst im Rahmen des Jugendschutzes
Damit eine Tat nicht Dein Leben ruiniert
Daniel*, 16, hatte zuviel getrunken, er schlug einen Schulkameraden zusammen. Ein Gerichtsverfahren drohte. Seine Lehrstelle konnte er jetzt wohl vergessen. Mit Hilfe des Vermittlungsdienstes fand er einen Ausweg. Wir sprachen mit M. Hamel, Sozialassistent im Vermittlungsdienst im Rahmen des Jugendschutzes über seine Arbeit:
Du bist Sozialassistent im Vermittlungsdienst im Rahmen des Jugendschutzes. Was macht der Dienst?
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Die Staatsanwaltschaft gibt dem Täter durch die Vermittlung die Möglichkeit, seine Tat selbst wieder gut zu machen. Da ist alles offen: Täter und Opfer bestimmen selbst, wann die Tat wiedergutgemacht ist. Das kann im Fall von Daniel die Übernahme von Kosten für eine Krankenhausbehandlung sein, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Manchmal reicht es einem Opfer auch, dass der Täter einsieht, was er Schlimmes getan hat und sich einfach aufrichtig entschuldigt.
Und was ist Deine Rolle dabei?
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Ich ergreife keine Partei für Täter oder Opfer, sondern helfe beiden Parteien, sich auf eine Form der Wiedergutmachung zu einigen. Ich mache keine Vorschläge, sondern sorge dafür, dass keiner von beiden benachteiligt wird. Im besten Fall kann ein Streit, der zu der Straftat führte, im Vermittlungsgespräch endgültig aus der Welt geschafft werden. Notfalls können die Parteien Regeln dafür aufstellen, wie sie in Zukunft solchen Streit vermeiden. Das ist besonders bei Jugendlichen wichtig, die sich regelmäßig wieder begegnen (Schule, Jugendtreff, Lehrstelle …).
Die Zusammenarbeit mit dem Vermittlungsdienst ist ja freiwillig. Was ist der Vorteil für die Betroffenen?
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1. Für den Täter ist der Vorteil, dass er dem Opfer gegenüber verantwortlich handeln kann. Also dass er selbstständig und in eigener Verantwortung, wie ein Erwachsener seine Tat wiedergutmachen kann. Das heißt, er bestimmt aktiv mit. Außerdem bleibt ihm ein Gerichtsverfahren mit allen Strafen, die der Richter ihm auferlegt, erspart.
2. Für die Opfer ist der Vorteil, dass auch sie aktiv mitbestimmen können, was der Täter unternehmen muss, damit die Straftat wiedergutgemacht ist. Damit befreien sie sich aus der Opferrolle und können den Respekt des Täters einfordern. Die Opfer sind bei einer Vermittlung nicht dem kompletten Beweisverfahren vor Gericht ausgesetzt.
Die Erfolgsquote spricht für sich: Wenn wir mit beiden Parteien starten, erreichen wir in 66 Prozent der Fälle eine Wiedergutmachung.
*Name und Geschichte sind ein frei erfundenes Beispiel für typische Fälle des Vermittlungsdienstes.