Betreute Wohngemeinschaften für Jugendliche und junge Erwachsene
Für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden, gibt es in Eupen mehrere betreute Wohngemeinschaften.
Diese Wohngemeinschaften nehmen junge Menschen auf, die sich in Schwierigkeiten befinden und Hilfe bei der sozialen Integration benötigen. So leben dort für einen vorübergehenden Zeitraum Menschen, die Probleme im Zusammenleben mit ihrer Familie hatten, die (wegen Drogen- oder Alkoholkonsum oder psychischen Problemen) aus einer therapeutischen Einrichtung kommen oder die im Gefängnis waren.
Diese Wohngemeinschaften werden von den beiden Organisationen OIKOS und SIA betrieben.
Für Jugendliche unter 18 Jahren muss die Anfrage, dort zu wohnen, beim Jugendhilfedienst gestellt werden. Im Prinzip müssen die Erziehungsberechtigten in das Projekt einwilligen.
Für die jungen Erwachsenen ist in den meisten Situationen aus finanziellen Gründen eine Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum notwendig.
Die Wohngemeinschaft S.I.A. versteht sich als therapeutische Wohngemeinschaft und hat ein besonderes Aufnahmeverfahren. Wer dort aufgenommen werden will, muss zuerst in mehrere Gesprächen mit den Verantwortlichen ein Projekt entwerfen, in dem die Zielsetzung seines Aufenthalts in der Wohngemeinschaft festgehalten wird. Außerdem findet vor der Aufnahme ein Gespräch mit den Bewohnern der Wohngemeinschaft statt, die der Aufnahme eines neuen Mitbewohners zustimmen müssen.
Diese Wohngemeinschaft nimmt auch junge Mütter mit Kindern auf.
Die Mitarbeiter (Psychologen, Sozialarbeiter und Erzieher) unterstützen die Bewohner sowohl in ihrer beruflichen, als auch in ihrer sozialen Integration, sie begleiten sie bei Behördengängen, vermitteln bei Bedarf Therapieplätze und bereiten gemeinsam den Übergang in eine selbständige Wohnsituation vor. Die Wohngemeinschaft S.I.A. hat 7 Plätze. 5 Plätz sind für Erwachsene vorgesehen und 2 Plätze für Jugendliche ab 16 Jahren auf Anfrage des Jugendrichters oder des Jugendhilfedienstes. Es muss mit einer Wartezeit von einigen Wochen gerechnet werden.
Die V.o.G. OIKOS betreibt mehrere Wohngemeinschaften, wobei das Haus Jordan in Nispert Jugendlichen aus der Jugendhilfe vorbehalten ist. Hier muss der Antrag über den Jugendhilfedienst gestellt werden und es muss gezeigt werden, dass es für die gesamte Familie nicht mehr möglich ist, dass der Jugendliche weiter zu Hause wohnt.
Die beiden anderen Häuser in Eupen und Raeren sind jungen Erwachsenen vorbehalten. Die Mitarbeiter (Sozialarbeiter und Erzieher) unterstützen die Bewohner in ihrer beruflichen und sozialen Integration, sie begleiten sie bei Behördengängen, vermitteln bei Bedarf Therapieplätze und bereiten gemeinsam den Übergang in eine selbständige Wohnsituation vor. Die verschiedenen Wohngemeinschaften haben insgesamt 4 Plätze für Jugendliche und 8 Plätze für junge Erwachsene. Es muss mit einer Wartezeit von einigen Wochen gerechnet werden.
Neben den Wohngemeinschaften organisiert OIKOS auch ambulante Familienbegleitung im Auftrag des Jugendhilfedienstes oder des Jugendgerichts, und die soziale Begleitung von jungen Menschen in schwierigen Situationen die allein oder in ihren Familien wohnen auf Anfrage des Gerichts erster Instanz, von Sozialdiensten oder von den Betroffenen selbst und dies im gesamten Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft.