Verantwortlich für die Weiterbildung: Die Jugendkommission

Jugendkommission

Die Jugendkommission wird jeweils für eine Dauer von drei Jahren eingesetzt.
5 Personen arbeiten in der Kommission mit. Darunter Vertreter der geförderten Jugendeinrichtungen, des Jugendrats und des Ministeriums. Weitere Mitglieder sind Personen, die Erfahrungen mit Aus- und Weiterbildungen von Jugendlichen haben.

Organisation von Weiterbildungen

Die Jugendkommission organisiert und evaluiert

  • Weiterbildungen für Jugendliche und ehrenamtliche Jugendleiter
  • Grundausbildungen, die zum „Anerkennungsnachweis ehrenamtlicher Jugendleiter“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft führen,
  • die Weiterbildung zum Praktikumsbegleiter.

Die Kommission kann diese Aus- und Weiterbildungen in Auftrag geben. In diesem Fall übernimmt sie die Begutachtung, die Koordination und die Evaluierung der Weiterbildungen, die von entsprechenden Weiterbildungsanbietern wie zum Beispiel einer Theater- oder Sportvereinigung organisiert werden.

Gutachten

Sie überprüft bei Anträgen für Zuschüsse, ob die Bedingungen des Dekretes in Bezug auf Aus- und Weiterbildungen erfüllt sind und dokumentiert dies in Gutachten.

Die Kommission erstellt außerdem allgemeine Gutachten zum Thema der Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen. Zur Übernahme dieser Aufgabe sind regelmäßige innerbelgische und internationale Austausche und Studienbesuche vorgesehen. Zum Beispiel zur Anerkennung von nicht formalem Lernen, d.h. Fähigkeiten, Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Verantwortungsübernahme, Mitgestaltung ...

Auswertungsbericht

Sie erstellt jährlich einen Auswertungsbericht. Dieser gibt einen Überblick der genehmigten Grundausbildungen und Weiterbildungen.