Regularisierung des Aufenthalts durch Erhalt einer Arbeitserlaubnis
Das Verfahren zum Erhalt dieser Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis ist im Königlichen Erlass vom 7. Oktober 2009 bezüglich der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer festgelegt worden.
Der ausländische Staatsbürger, der für ein entsprechendes Verfahren in Frage kommt, erhält vom Ausländeramt ein Einschreiben, in dem vermerkt ist, dass ihm ein Aufenthalt gewährt wird unter Vorbehalt des Erhalts einer Arbeitserlaubnis B (Anweisung vom 19. Juli 2009). Eine Kopie dieses Schreibens ist dem Antrag auf Arbeitserlaubnis zwingend beizufügen.