Sitzung vom 14. Februar 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Dezember 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Frau Johanna Neuens als Mitglied mit beratender Stimme in den Verwaltungsrat  der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbst-bestimmtes Leben und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 13. Dezember 2016 wurde das Dekret zur Schaffung einer Dienststelle der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben verabschiedet.

Am 22. Dezember 2016 wurde der Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbst-bestimmtes Leben verabschiedet.

Die unter Artikel 1 §2 Nummer 3 Buchstabe b) des Erlasses vom 22. Dezember 2016 vorgesehene Vertretung der Zivilgesellschaft für Senioren wurde jetzt bestimmt:

Frau Johanna Neuens wird die Zivilgesellschaft im Bereich Senioren als Mitglied mit beratender Stimme im Verwaltungsrat der DSL vertreten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

In Zusammenhang mit der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich. Die Mittel für die Sitzungsgelder und Fahrtkosten der Verwaltungsrats-mitglieder sind im Haushalt der Dienststelle vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 24. Januar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung, Artikel 21 §1.