Sitzung vom 14. Februar 2017

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Gewährung einer Zusatzdotation an die Gemeinden über die Mittel des Zusammenarbeitsabkommens mit der Provinz

1. Beschlussfassung :

Die Regierung gewährt den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes zusätzliche Dotationen in Höhe von insgesamt 410.000,00  € für das Jahr 2016. Diese Mittel stammen aus dem Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden vom 14. Juli 2016.

Die vorgesehenen Mittel werden wie folgt unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:

 

 

 

 

 

Gemeinde

Zusatz 2016

 

 

Amel

30.514,40 €

 

 

Büllingen

33.203,08 €

 

 

Burg-Reuland

22.745,78 €

 

 

Bütgenbach

31.872,34 €

 

 

Eupen

115.600,43 €

 

 

Kelmis

46.729,45 €

 

 

Lontzen

26.227,80 €

 

 

Raeren

48.731,77 €

 

 

Sankt Vith

54.374,95 €

 

 

TOTAL

410.000,00 €

 

 

 

 

 

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Das Dekret vom 15. Dezember 2008 sieht vor, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes jährliche Dotationen ausbezahlt.

1) Gemeindedotation

Die Gemeindedotation setzt sich aus einer Einnahmendotation und einer Ausgabendotation zusammen. Die Höhe der Einnahmendotation ist unabhängig von der Höhe der Mittel der Gesamtdotation, da es sich um eine Ausgleichberechnung handelt.

Die zusätzlichen Mittel aus dem Abkommen mit der Provinz werden demnach gemäß der Verteilung der Ausgabendotation ausbezahlt. Man erhält die Beträge ebenfalls wenn man  die Beträge pro Gemeinde berechnet die sich nach Verteilung der Gesamtmittel inklusive der Gelder aus dem Zusatzabkommen ergeben und diese von den ursprünglichen Beträgen pro Gemeinde abzieht.

Basisberechnung Dotationen:

Die Einnahmendotation, welche zuerst berechnet wird, basiert auf einem Ausgleichsystem der Gemeindeeinnahmen aus der Zuschlagsteuer auf das Einkommen der natürlichen Personen inklusive der Ausgleichzahlungen des Großherzogtums Luxemburg. Diese Berechnung basiert auf den Werten der letzten sechs Rechnungsjahre, die zur Verfügung stehen.

Zur Berechnung des Ausgleiches sind der durchschnittliche Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel für den Zeitraum dieser letzten sechs Jahre einer Gemeinde sowie der durchschnittliche Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel dieser letzten sechs Jahre für die Gesamtheit der neun deutschsprachigen Gemeinden zu ermitteln.

Für die Berechnung dieser Durchschnittserträge sind jeweils die Einwohnerzahlen sowie  die Einnahmen aus der Zuschlagsteuer auf das Einkommen der natürlichen Personen einer Gemeinde aus den letzten sechs Jahre zu addieren und für denselben Zeitraum die Durchschnittssteuersätze pro Gemeinde und für die Gesamtheit der neun deutschsprachigen Gemeinden zu berechnen. Für die Berechnung dieser Durchschnittssteuersätze müssen die einzelnen Steuersätze einer Gemeinde mit der Einwohnerzahl eines Jahres dieser Gemeinde gewichtet werden.

Den durchschnittlichen Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel pro Gemeinde erhält man, indem man die Summe der Einnahmen durch die Summe der Einwohner sowie den Durchschnittssteuersatz der Gemeinde teilt. Für die Gesamtheit der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Berechnungsweise identisch.

Liegt der Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel einer Gemeinde für den Zeitraum der letzten sechs Jahre niedriger als der Durchschnittsertrag der neun deutschsprachigen Gemeinden, so erhält diese Gemeinde einen Ausgleich. Die Höhe dieses Ausgleichs ergibt sich, indem man die Differenz zwischen dem Durchschnittsertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel der Gemeinde und dem Durchschnittsertrag der neun deutschsprachigen Gemeinden mit der Durchschnittseinwohnerzahl der Gemeinde und dem Durchschnittssteuersatz der neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft multipliziert.

Für 2016 bedeutet dies, dass jede Gemeinde den Wert ihrer Kompensationsberechnung für die Jahre 2009 bis 2014 erhält.

Nach Berechnung der Beträge der Einnahmendotationen werden die restlichen Mittel der Gemeindedotation anhand eines Ausgabendotationssystems aufgeteilt. Die Ausgabendotation basiert auf Kriterien für die ebenfalls der Durchschnitt der sechs letzten vorliegenden Jahreswerte berücksichtigt wird. Im Einzelnen handelt es sich um fünf Bedürfniskriterien mit unterschiedlicher Gewichtung:

  • Allgemeine Bedürfnisse – Basisdotation zu gleichen Teilen:5%

  • Allgemeine Bedürfnisse - Einwohnerdotation:45%

  • Zentralität – Anzahl Arbeitnehmer:20%

  • Streuung der Bevölkerung - Gemeindefläche:15%

  • Soziales und urbaner Charakter – Anzahl Arbeitslose: 15%

Wenn die Berechnung der Gemeindedotation sowie die Berechnung der Sozialhilfedotation für das ÖSHZ einer Gemeinde dazu führt, dass eine Gemeinde und ihr ÖSHZ insgesamt weniger als 90% der Summe des Vorjahres erhalten, so wird bei der Berechnung der Gemeindedotation - nach Ermittlung der Einnahmenkompensation - der Ausgabendotation zuerst der Betrag entnommen, um dieses 90%-Limit in allen Gemeinden zu erreichen. Diese Regelung ist eingeführt worden, um einen zu abrupten Übergang zwischen dem alten und neuen Verteilerschlüssel in 2009 zu vermeiden. Seit 2012 musste diese Regelung nicht mehr angewendet werden und dies dürfte, angesichts der Stabilität des Verteilerschlüssels, auch in Zukunft nicht mehr der Fall sein.

Der Zuschuss wird auf die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel begrenzt.

Ausgehend von einem Basisbetrag von 15.290.612,16 € im Jahre 2005 und unter Anwendung der gültigen Inflationsindexe, erhielt man eine Gesamtsumme in Höhe von 19.333.358,52 €, die den Gemeinden im Jahr 2016 ausgezahlt wurde und im Ausgabenhaushalt 2016 der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingetragen war. Die vorliegende Note bezieht sich alleine auf den Zusatzbetrag von 410.000 EUR gemäß des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden vom 14. Juli 2016. Insgesamt beläuft die Gemeindedotation 2016 somit auf 19.743.358,52 €.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Zusatzdotation beläuft sich auf 410.000,00 € und wird auf die Kredite, die im OB 20 – PR 14 – ZW 43.21 (Gemeindedotation) des Haushaltes 2016 eingetragen sind, berechnet.

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 27. Januar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 15. Dezember 2016 zur zweiten Anpassung des Dekrets vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016;

Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.