Sitzung vom 2. Februar 2017

Integrationskurs für Migranten: Vergabe eines Dienstleistungsauftrags im Rahmen eines vereinfachten Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung

1. Beschlussfassung:

Auf Grundlage der Auswertung des Angebotes anhand der im Lastenheft beschriebenen Vergabekriterien beauftragt die Regierung den Anbieter KAP-VHS-Frauenliga (in Kooperation) mit der Durchführung des Integrationskurses für Migranten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, konform mit der im Lastenheft formulierten Auftragsbeschreibung.

Die Regierung beauftragt den Minister für Familie, Gesundheit und Soziales mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Zukunftsprojekt „Miteinander stark“, welches die Integration von Personen mit Migrationshintergrund behandelt, umfasst unter anderem die Ausarbeitung eines Integrationsparcours, die strukturelle Förderung eines Referenzzentrums sowie die Vernetzung der Akteure.

Der Fachbereich Familie und Soziales arbeitet zur Zeit intensiv an der Umsetzung des Integrationsparcours. Während gewisse Elemente des Parcours schon vorhanden sind, wie z.B. die Sprachkurse, gibt es in der DG noch keinen Integrationskurs. Dieser ist jedoch wichtig, damit unsere Werte, Rechte und Pflichten vermittelt werden können. Darüber hinaus soll der Kurs als Instrument dienen, um das Verständnis des Migranten für die Aufnahmegesellschaft zu fördern und den Migranten eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Eigenständigkeit zu ermöglichen. Die Neuankömmlinge erfahren auch mehr Sicherheit und Selbstständigkeit in unserer Gesellschaft.

Anhand einer öffentlichen Ausschreibung wurde der Auftrag der inhaltlichen Ausarbeitung des Kurses basierend auf den Empfehlungen der AG Integrationsparcours an das Konsortium KAP-VHS-Frauenliga vergeben. Das fertige Kurshandbuch liegt nun vor.

Die Regierung hat den Auftrag zum Erteilen des Kurses am 13. Oktober 2016 öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag soll zunächst im Rahmen eines Pilotjahres für ein Jahr vergeben werden, kann aber 2 mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Nach positiver Auswertung und eventueller Anpassungen dieses Pilotjahres soll der Auftrag anschließend für mehrere Jahre erteilt werden, damit er zum festen Bestandteil des Integrationsparcours wird.

Am Tag der Angebotseröffnung (10. November 2016), wurde nur ein Angebot fristgerecht und vollständig eingereicht. Im Rahmen des Verhandlungsverfahren, wurde der Anbieter mit einem Schreiben für den 8. Dezember 2016 zur Vorstellung des Angebotes sowie zur Beantwortung ergänzender Fragen eingeladen. Nach dem Verhandlungsverfahren hat der Anbieter sein überarbeitetes Angebot am 24. Januar 2017 nachgereicht. Mit den Anpassungen entspricht das Angebot vollständig den Vorgaben des Lastenheftes. Somit wird vorgeschlagen, dem Anbieter KAP-VHS-Frauenliga den Auftrag für ein Jahr zu erteilen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Angebot werden Kosten von 56.464,06 EUR veranschlagt. Der Anbieter geht davon aus, dass die lokalen Behörden die Räumlichkeiten zum Erteilen des Integrationskurses kostenlos zur Verfügung stellen, so wie es bei den Sprachkursen bereits der Fall ist. Sollte dem nicht so sein, erhöhen sich die Kosten um geschätzte 7.000,00 EUR pro Jahr. Darüber hinaus berücksichtigt die Kostenschätzung die Koordination der Kurse. Da diese Koordinationsstelle bereits im Rahmen des Auftrags zum Erteilen der Sprachkurse  vorgesehen wird, reduzieren sich die Kosten um 1.664,84 EUR. Somit liegen die Mindestkosten bei 54.800 EUR und die Höchstkosten bei 61.800,00 EUR.

Im Haushalt 2017 sind im OB 50, Pr. 15, Zuw. 33.01 für diesen Auftrag 55.000,00 EUR vorgesehen. Die Frage der Übernahme der Mietkosten muss durch den Anbieter mit den lokalen Behörden bis zum Abschluss des Vertrages zwischen der Regierung und dem Anbieter geklärt werden. In dem Vertrag werden neben den Vorgaben des Lastenheftes auch die Höhe des Zuschusses und die Auszahlungsmodalitäten festgelegt. Wenn bei  Abschluss des Vertrages die Mietkosten zusätzlich berücksichtigt werden müssen, muss die Zuweisung im Rahmen der 1. Haushaltsanpassung angepasst werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 27. Januar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, Artikel 26 §2 Nummer 1 Buchstabe d);

Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge;

Königlicher Erlass vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen;

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge und öffentlicher Baukonzessionen.