Sitzung vom 2. Februar 2017

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 28 §1 des Dekretes vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen bestellt die Regierung die Mitglieder des vorerwähnten Ausschusses.

Gemäß Artikel 30 desselben Dekretes werden die Mitglieder des Prüfungsauschusses für eine Dauer von vier Jahren bestellt. Das Mandat ist erneuerbar.

Das Mandat der Mitglieder des Prüfungsausschusses, die durch den Regierungserlass vom 17. Januar 2013 bestellt worden sind, läuft am 31. Januar 2017 aus.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 12. Januar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen.