Sitzung vom 2. Februar 2017

Genehmigung des Abkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tourismusagentur Ostbelgien (TAO) zur Übertragung von Mitteln im Rahmen des Leader Projektes der Lokalen Aktionsgruppe „Zwischen Weser und Göhl“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Abkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tourismusagentur Ostbelgien (TAO) zur Übertragung von Mitteln im Rahmen des Leader Projektes der Lokalen Aktionsgruppe „Zwischen Weser und Göhl“.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Umsetzung des Abkommens beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) „Zwischen Weser und Göhl“ hat eine lokale Entwicklungsstrategie (LES) für die Leader Förderperiode 2014-2020 entwickelt und bei der Regierung der Wallonischen Region eingereicht.

Am 14. Juli 2016 hat die Regierung der Wallonischen Region die LAG „Zwischen Weser und Göhl“ nach der zweiten Auswahlrunde angenommen und damit seine LES unter einigen Bedingungen genehmigt. Die entsprechenden Anpassungen wurden durchgeführt und vom LAG-Verwaltungsrat am 05.12.2016 gutgeheißen.

Die lokale Entwicklungsstrategie enthält unter anderem ein Projekt im Bereich Tourismus, das die LAG in enger Zusammenarbeit mit der Tourismusagentur Ostbelgien (TAO) umsetzen wird. Die TAO hat ihre finanzielle Unterstützung zum Projekt offiziell bestätigt und wird direkte Begünstigte der LEADER-Subvention.

Die Gemeinschaft hat eine Teilfinanzierung über einen Gesamtbetrag in Höhe von 91.681,82,-€ in den Jahren 2017 bis 2020 zugesagt. Dieser Betrag stellt 51,3 % der voraussichtlichen Ausgaben dar. Weitere 38,7 % leistet die Europäische Union, während 10% vom Projektträger, in diesem Fall der TAO, aufzubringen sind.

Die Finanzbelege werden im Ministerium von einer dazu bestimmten Person überprüft. Vor Ort prüft eine andere Person aus dem Ministerium die Belege stichprobenartig.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendung in Höhe von 91.681,82 EUR (einundneunzigtausendsechshunderteinundachtzig Euro und zweiundachtzig Cent) geht zu Lasten der Haushalte 2017 und 2018, OB 40, Programm 17, Zuweisung 33.26.

Die Beträge werden der TAO in Form eines Zuschusses überwiesen und wie folgt über die zwei Haushaltsjahre verteilt :

2017

57.540,13 €

2018

34.141,69 €

 

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 20. Januar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Genehmigung der Europäische Kommission vom 20. Juli 2015, betreffend die Wallonische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung