Sitzung vom 26. Januar 2017

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Christliche Arbeiterjugend CAJ, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen zur Organisation des Viertelhauses Cardijn als Sozialer Treffpunkt für das Jahr 2017 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Christliche Arbeiterjugend CAJ, Viertelhaus Cardijn, Hillstraße 7 in 4700 Eupen für das Jahr 2017

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der VoG Christliche Arbeiterjugend, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen zur Organisation des Viertelhaus Cardijn als Sozialer Treffpunkt für das Jahr 2017.

Die  Regierung gewährt der VoG Christliche Arbeiterjugend, Viertelhaus Cardijn einen Zuschuss in Höhe von 49.908,00 EUR für das Jahr 2017 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die VoG CAJ, Viertelhaus Cardijn ist auf Grundlage des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten per Beschluss des Ministers vom   2. September 2015 vorläufig als sozialer Treffpunkt anerkannt.

Die VoG CAJ ist eine Vereinigung, die durch Gemeinwesenarbeit und soziale Gruppenarbeit den sozialen Zusammenhalt der Menschen stärkt, die innerhalb ihres Wirkungsbereichs leben. Der soziale Zusammenhalt ist ein durch Bindung, Solidarität und Beteiligung an Netzwerken entstehendes Zugehörigkeitsgefühl zu einem sozialen Umfeld. Der Wirkungs-bereich des sozialen Treffpunktes ist auf Ebene der Eupener Unterstadt festgelegt.

Im Vertrag zwischen der Regierung, der VoG CAJ, Viertelhaus Cardijn, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen ist der Auftrag an das Viertelhaus Cardijn als sozialer Treffpunkt festgelegt.

Durch den Beschluss vom 21. Dezember 2016 stimmt das ÖSHZ Eupen dem Vertrag des Sozialen Treffpunktes Viertelhaus Cardijn zu.

In seiner Sitzung vom 16. Januar 2017 hat der Eupener Stadtrat dem Vertrag mit der CAJ unter Vorbehalt zugestimmt.  Der Stadtrat hat beschlossen, die Inhalte der Punkte „III. Ziele“ und „VII Öffentlichkeitsarbeit“, entsprechend dem Vertrag mit dem Animations-zentrum Ephata, anzupassen (s. Mail der Stadtverwaltung anbei).

Da der Vertrag mit Ephata bereits von der Regierung genehmigt wurde mit dem von der Stadt vorgeschlagenen Wortlaut, kann der Vertrag mit der CAJ mit dem Vorbehalt der Stadt Eupen genehmigt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die VoG CAJ, Viertelhaus Cardijn erhält einen Zuschuss seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 49.908,00 EUR für 2017. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Personalkosten (87,5 %) der Koordinatorinnen (37.908,00 EUR) und den Funktionskosten (12.000,00 EUR).

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

Durch Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich die Stadt Eupen zur Übernahme von 12,5 % der Personalkosten.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 20. Januar 2017 liegt vor.

5.  Rechtsgrundlagen

Dekret vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten, Kapitel 3, Art. 11;

Erlass der Regierung vom 21. Mai 2015 zur Ausführung des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten;

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG CAJ, Viertelhaus Cardijn, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen für das Jahr 2017.