Sitzung vom 26. Januar 2017

Vertrag 2017 – 2018 für das Pilotprojekt zur Inklusion in den Standorten der außerschulischen Betreuung (AUBE) unter der Trägerschaft des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung und der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag für das Pilotprojekt zurInklusion in den Standorten der außerschulischen Betreuung (AUBE)“ unter der Trägerschaft des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft- zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB) und der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) für die Jahre 2017-2018.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Vorliegender Vertrag wurde im Rahmen mehrerer Treffen mit den Vertretern der Vertragsparteien ausgearbeitet.

Der Vertrag beschreibt einerseits die von der VoG RZKB und der DSL zu erbringenden Verpflichtungen und anderseits die für die Dauer des Vertrags zugesagten Finanzmittel. Da es sich bei vorliegendem Projekt für beide Vertragspartner um ein neues Projekt handelt, werden dem RZKB und der DSL zur Umsetzung des Projektes zusätzliche Mittel gewährt. Der Vertrag tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft für die Dauer von 2 Jahren.

Das Pilotprojekt basiert auf das Zukunftsprojekt „Wir bauen auf Familie“ des zweiten Umsetzungsprogramms des REK und fördert den Ausbau des bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes. Darüber hinaus wurde das Projekt im Masterplan der DG für die Kinderbetreuung 2025 aufgenommen.

Der Vertrag sieht folgende Aufgaben und Angebote für das RZKB vor :

Förderung der Inklusion in den Standorten der außerschulischen Betreuung;

Zusammenarbeit zwischen dem RZKB, der Dienststelle und der Regierung;

Teilnahme des Personals an Weiterbildungen und Coachings zum Thema Inklusion;

Einstellung eines zeitweiligen Kinderbetreuers zur Unterstützung des vorhandenen Personals;

Interdisziplinärere Austausch zwischen den Vertragspartnern.

Der Vertrag sieht folgende Aufgaben und Angebote für die DSL vor:

Festlegung der Zielgruppe;

Erstellung der Gutachten nach Einverständnis der Eltern;

Erstellung des Betreuungsplans für das Kind;

Anbieten von Weiterbildungen und Coachings zum Thema Inklusion;

Interdisziplinärer Austausch mit den Vertragspartnern.

Die Zielsetzungen des Projektes sind:

Die Förderung der Inklusion von Kindern in der außerschulischen Betreuung durch eine partizipative und bedürfnisorientierte Einbeziehung der Kinder mit oder ohne einer Beeinträchtigung;

Die Kinder sollen unabhängig davon, ob sie sich von einer Mehrheit unterscheiden, gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen können;

Die Befähigung des vorhandenen Personals in den Standorten der außerschulischen Betreuung des RZKB im Umgang mit Kindern mit einer Beeinträchtigung. Eine 1 zu 1 Betreuung der Kinder mit Beeinträchtigung ist nicht vorgesehen und ist auch im Sinne der Inklusion nicht Ziel des Projektes.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das RZKB erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 25.500,00 EUR (fünfundzwanzigtausendfünfhundert EUR). Dieser Betrag umfasst die Bezuschussung der Lohnkosten des 0,5 VZÄ zeitweiligen Kinderbetreuers, der während der Schulung des Betreuungspersonals eingesetzt werden kann.Zudem erhält das RZKB im Rahmen von Funktionskosten einen abrufbaren Betrag in Höhe von maximal 5.000,00 EUR (fünftausend Euro) für die Dauer des Vertrages zum Ankauf von Material, das spezifisch für die inklusive Betreuung angeschafft werden muss.Ein Betrag in Höhe von 30.500,00 EUR geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Programm 11 Zuweisung 33.10.

Die DSL erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von maximal 5.400,00 EUR. Die Dotation an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben wird somit um einen jährlichen Betrag in Höhe von maximal 5.400,00 EUR erhöht.Der Betrag in Höhe von maximal 5.400,00 EUR geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Programm 13 Zuweisung 41.40.Da die Mittel in Höhe von 5.400 € im Haushalt 2017 im OB 50 Pr.11 ZW 33.10 vorgesehen sind, werden diese bei der ersten Haushaltsanpassung ins Pr. 13 ZW 41.40 hin verschoben.Der jährliche Betrag umfasst die Bezuschussung des Coachings. Ein Coaching umfasst 12 Stunden. Die bezuschussbaren Pauschalkosten eines Coachings belaufen sich auf 450,00 EUR.

4. Gutachten:

Der Verwaltungsrat der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben und der VoG Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung haben dem Entwurf des Vertrages zugestimmt.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Januar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 202 des Erlasses vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung. Wenn durch die bestehende Betreuungsform nicht abgedeckte Nachfrage in der Kinderbetreuung im Rahmen von zeitlich und örtlich begrenzten Projekten nachgekommen werden.

Artikel 19 des Dekretes vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben.