Sitzung vom 19. Januar 2017

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Animationszentrum Ephata, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen zur Organisation des Animationszentrums Ephata als Sozialer Treffpunkt sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Animationszentrum Ephata, Bergkapellstraße 46 in Eupen als sozialer Treffpunkt für das Jahr 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der VoG Animationszentrum Ephata, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen zur Organisation des Animationszentrums Ephata als Sozialer Treffpunkt.

Die  Regierung gewährt der VoG Animationszentrum Ephata einen Zuschuss in Höhe von 72.782,00 EUR als sozialer Treffpunkt für das Jahr 2017 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die VoG AZ Ephata ist auf Grundlage des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten per Beschluss des Ministers vom 2. September 2015 vorläufig als sozialer Treffpunkt anerkannt.

Die VoG AZ Ephata ist eine Vereinigung, die durch Gemeinwesenarbeit und soziale Gruppenarbeit den sozialen Zusammenhalt der Menschen stärkt, die innerhalb ihres Wirkungsbereichs leben. Der soziale Zusammenhalt ist ein durch Bindung, Solidarität und Beteiligung an Netzwerken entstehendes Zugehörigkeitsgefühl zu einem sozialen Umfeld.

Der Wirkungsbereich des sozialen Treffpunktes ist auf Ebene der Stadt Eupen festgelegt.

Im Vertrag zwischen der Regierung, der VoG Animationszentrum Ephata, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen ist der Auftrag an die VoG Animationszentrum Ephata als sozialer Treffpunkt festgelegt.

Durch den Beschluss vom 21. Dezember 2016 stimmt das ÖSHZ Eupen dem Vertrag des Sozialen Treffpunktes Ephata, VoG zu und durch den Beschluss vom 19. Dezember 2016 stimmt die Stadt Eupen dem Vertrag des Sozialen Treffpunktes Ephata, VoG zu.

Durch Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich die Stadt Eupen zur Übernahme von 12,5 % der Personalkosten.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die VoG Animationszentrum Ephata erhält einen Zuschuss seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 72.782,00 EUR für das Jahr 2017. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 87,5 % der Personalkosten des Koordinators (60.782,00 EUR) und den Funktionskosten (12.000,00 EUR).

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion wurde angefragt.

5.   Rechtsgrundlagen

Dekret vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten, Kapitel 3, Art. 11;

Erlass der Regierung vom 21. Mai 2015 zur Ausführung des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten;

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Animationszentrum Ephata, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen für das Jahr 2017.