Sitzung vom 19. Januar 2017

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien VoG 2015 – 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien VoG für den restlichen Förderzeitraum 2017-2019 und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zukommen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Für das Jahr 2017 ist eine Anpassung an den Index der Lebenshaltungskosten vorgesehen. Die Regierung hat daher in ihrer Sitzung vom 19. Juli 2016 beschlossen, die Funktionssubventionen an privatrechtliche Vereinigungen im Jahr 2017 um 2,25 Prozent zu erhöhen. (MIT/19.07.2016/OP/053).

Dies betrifft auch den Geschäftsführungsvertrag mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien VoG (WFG) vom 24.11.2015.

Für die Jahre 2018 und 2019 wird die jährliche Erhöhung auf 1,25 % begrenzt.

Der im Geschäftsführungsvertrag aufgeführte Zuschuss muss entsprechend angepasst werden. Die im Kapitel „6. Finanzen“ des Geschäftsführungsvertrages 2015-2019 aufgeführte Tabelle wird durch folgende Tabelle ersetzt:

Haushaltsjahr

Nach Anpassung, in Euro

Ursprünglicher Zuschuss, in Euro

2016

500.000

500.000

2017

511.250

506.000

2018

517.641

513.000

2019

524.112

519.000

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Bezuschussung der WFG erfolgt über den OB 30, Programm 23, Zuweisung 33.09. Die effektiven Zuschüsse für die Jahre 2018 und 2019 sind unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel in den Haushaltsdekreten zu sehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.