Sitzung vom 12. Januar 2017

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Übereinkommen von Paris, geschehen zu Paris am 12. Dezember 2015

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Übereinkommen von Paris, geschehen zu Paris am 12. Dezember 2015.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Das Übereinkommen von Paris wurde auf der Pariser Klimaschutzkonferenz (COP21) im Dezember 2015 ausgehandelt. Es dient insbesondere einem globalen Vorgehen gegen und der Bewältigung von Klimaänderungen und ihren Auswirkungen. Es bekräftigt die Bedeutung von Bildung, Ausbildung und öffentlichem Bewusstsein auf allen Ebenen in den von diesem Übereinkommen erfassten Angelegenheiten.

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 5. Oktober 2016 feststellte. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften und die Regionen. Der Vertrag bedarf daher auch der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretentwurf hat eine potenzielle finanzielle Auswirkung, die jedoch nicht bezifferbar ist.

4. Gutachten:

Das Gutachten 60.580/4 des Staatsrates vom 28. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen