Sitzung vom 12. Januar 2017

Erlass der Regierung zur Auszahlung der Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2017

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Funktionssubventionen in Höhe von 2.341.170,62 € an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2017.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die offiziellen und freien subventionierten Unterrichtseinrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Funktionssubventionen, die unter anderem verwendet werden zur/zum: Finanzierung von Verbrauchsgütern, kostenlosen Verteilung von Schulbüchern und Lernmitteln, Anmieten von Gebäuden, ...

Die Berechnung der Funktionssubventionen für das freie subventionierte Unterrichtswesen wird durch das Dekret vom 18. April 1994 festgelegt. Die Funktionssubvention wird in monatlichen Zwölfteln ausbezahlt.

Die berechneten Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltes 2017 (ohne Mittagsaufsichten) belaufen sich für das Schuljahr 2016-2017 auf 3.341.170,62 €. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Auszahlung der Funktionssubvention in Höhe von 2.341.170,62€ wird über die Zuweisung 30/13/44.31 getätigt.

4. Gutachten :

Die Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktions­subventionen für das subventionierte Unterrichtswesen.

Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen.

Dekret vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017