Sitzung vom 12. Januar 2017

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Frauenliga, Neustraße 59b in 4700 Eupen für den sozialen Treffpunkt ‚Haus der Familie‘ in Kelmis für 2017

1. Beschlussfassung:

Die  Regierung gewährt der VoG Frauenliga einen Zuschuss in Höhe von 45.175,00 EUR für den sozialen Treffpunkt ‚Haus der Familie‘ in Kelmis für das Jahr 2017 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die VoG Frauenliga ist auf Grundlage des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten per Beschluss des Ministers vom   1. Juni 2015 vorläufig als sozialer Treffpunkt ‚Haus der Familie‘ anerkannt.

Das Haus der Familie stärkt und fördert durch Gemeinwesenarbeit und soziale Gruppenarbeit den sozialen Zusammenhalt der Menschen, die innerhalb ihres Wirkungsbereichs leben. Der soziale Zusammenhalt ist ein durch Bindung, Solidarität und Beteiligung an Netzwerken entstehendes Zugehörigkeitsgefühl zu einem sozialen Umfeld.

Der Wirkungsbereich des sozialen Treffpunktes ist auf Ebene der Gemeinde Kelmis festgelegt.

Im Vertrag zwischen der Regierung, der VoG Frauenliga, der Gemeinde Kelmis und dem ÖSHZ Kelmis ist der Auftrag an die VoG Frauenliga als sozialer Treffpunkt festgelegt.

Durch den Beschluss vom 19. Dezember 2016 genehmigt die Gemeinde Kelmis den Vertrag 2017 zur Organisation des „Haus der Familie“.

Durch Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich die Gemeinde Kelmis zur Übernahme von 12,5 % der Personalkosten.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die VoG Frauenliga erhält einen Zuschuss seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 45.551,00 EUR für 2017. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Personalkosten (87,5 %) der beiden Koordinatorinnen (33.551,00 EUR) und den Funktionskosten (12.000,00 EUR).

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 9. Januar 2017 liegt vor.

5.  Rechtsgrundlagen

5.1. Dekret vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten, Kapitel 3, Art. 11;

5.2. Erlass der Regierung vom 21. Mai 2015 zur Ausführung des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten

5.3. Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Frauenliga, der Gemeinde Kelmis und dem ÖSHZ Kelmis für das Jahr 2017.