Sitzung vom 12. Januar 2017

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)“ für das Jahr 2017 sowie Regierungserlass zur Gewährung des Zuschusses für das Jahr 2017 an die VoG ASL

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017.

Die Regierung gewährt der VoG ASL, Klosterstraße 3 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 211.582,86 EUR für das Jahr 2017 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Am 6. März 1997 wurde die eigenständige VoG "Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)" gegründet, die somit von der VoG Beratung und Lebenshilfe (SPZ) abgetrennt wurde.

Die ASL ist aktiv im Bereich der Aufklärung, der Prävention und der Beratung bei Sucht-gefahren. In diesem Rahmen sollen Wege zur Lebensbewältigung und gesunder Lebensqualität ohne Drogen in verschiedenen Lebensmilieus aufgezeigt und gefördert werden.

Die von der ASL abgedeckten Suchtthematiken sind Tabak, Alkohol, Drogen, Internet/ neue Medien und Medikamente.

Die ASL betreut Nutznießer in allen Altersklassen und spezifisch folgende Zielgruppen:

Kinder und Jugendliche, unter anderem Kinder und Jugendliche im Bereich der Kinder- und Jugendorganisationen wie angehende Firmlinge, der offenen Jugendarbeit, der Pfadfinder und der KLJ;

Eltern;

Personal des Unterrichtswesen, Elternräte;

Familien von Suchtpatienten;

Akteure und Studenten im Gesundheitsbereich;

Geschäftsführungen sowie das Personal der Betriebe auf allen Berufsebenen der DG;

Organisationen und Akteure, die risikomindernde Strategien in der Suchtthematik fördern möchten;

Die breite Bevölkerung.

Sie führt ihre Aufgaben durch anhand von:

Information, Beratung und Betreuung;

Coaching der Zielgruppen im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen und

Erwachsenen zu den Themen Suchterkennung und adäquates Handeln;

Anbieten von Instrumenten (Materialvorstellung, Projektmodelle,....) in den

verschiedensten Suchtbereichen;

Multiplikatoren- und Peerausbildung und deren fachliche Betreuung;

Bildung bzw. Ausbau von Netzwerken und Selbsthilfegruppen;

Veröffentlichung von Presseartikel, öffentlichen Vorträgen und ständig aktualisierten Internetseiten;

Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Gremien, Beiräten auf DG – euregionaler und föderaler Ebene im Bereich der Suchtgefahren.

Die konkreten Maßnahmen zur Ausführung der beschriebenen Aufgaben für das Jahr 2017 sind in einem Vertrag und im beiliegenden Jahresaktionsplan aufgeführt. Dieser Plan ist integraler Bestandteil des Vertrages.

Der Jahresaktionsplan basiert auf den letzten Resultaten und Erkenntnissen wissenschaftlicher Studien und berücksichtigt ebenfalls Anfragen der Bevölkerung. Die VoG ASL kann Anpassungen des Jahresaktionsplans vornehmen.

Zuschussberechnung:

Der Zuschuss in Höhe von 211.582,86 für das Jahr 2017 setzt sich wie folgt zusammen: Der Betrag in Höhe von 210.818,25 EUR entspricht dem gezahlten Zuschuss von 2016 mit einer Steigerung um 2,25% entsprechend den Vorgaben der Regierung.

Hinzu kommt noch ein Betrag in Höhe von 764,61 EUR für die Anpassung der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor.

Eventuelle weitere Personalkosten in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor werden zusätzlich bezuschusst.

Der Zuschuss in Höhe von 211.582,86 für das Jahr 2017 setzt sich wie folgt zusammen: Der Betrag in Höhe von 210.818,25 EUR entspricht dem gezahlten Zuschuss von 2016 mit einer Steigerung um 2,25% entsprechend den Vorgaben der Regierung.

Hinzu kommt noch ein Betrag in Höhe von 764,61 EUR für die Anpassung der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor.

Eventuelle weitere Personalkosten in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor werden zusätzlich bezuschusst.

Der Gesamtbetrag in Höhe von 211.582,86 EUR wird in monatlichen Vorschüssen ausgezahlt. Für die Monate Januar bis November 2017 beläuft er sich auf eine Summe von 17.631,90 EUR und aus Verrechnungsgründen für den Monat Dezember auf 17.631,96 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die VoG ASL erhält einen Betrag in Höhe von 211.582,86 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, Organisationsbereich 50, Programm 16, Zuweisung 33.01

Stand der Haushaltsmittel

VE                                                                  AE

HHM 2017               :     492.000,00 EUR          HHM 2017             : 437.000,00 EUR

Festgelegt               :     146.760,45 EUR          Offen 2017            : 146.760,45 EUR

Vorliegende Akte      :     211.582,86 EUR          Offen 2016            :     1.925,00 EUR

                                                                      Vorliegende Akte   : 211.582,86 EUR

Saldo                      :     133.656,69 EUR          Saldo                    :   76.731,69 EUR

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 23. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG ASL für das Jahr 2017