Sitzung vom 12. Januar 2017

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung für das Jahr 2017 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2017 an die VoG KPVDB

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung, KPVDB für den Zeitraum vom

1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017.

Die Regierung gewährt der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung, KPVDB einen Zuschuss in Höhe von 261.335,48 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung ist der Berufsverband für Krankenpflegerinnen.  Die finanzielle Zuwendung der Deutschsprachigen Gemeinschaft berücksichtigt insbesondere die Angebote zur ständigen Weiterbildung von Krankenpflegern und Pflegepersonal sowie Zusatzausbildungen, die Ausbildung zum Familien- und Seniorenhelfer/Pflegehelfer oder Kinderbetreuer (AFP-K).

Die Subvention in Höhe von 261.355,48 EUR an die VoG KPVDB setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Zuschuss in Höhe von 141.460,95 EUR für die Durchführung der Ausbildung zum Familien- und Seniorenhelfer/Pflegehelfer und Kinderbetreuer (AFP-K);

  • ein Zuschuss in Höhe von 21.745,14 EUR für die Durchführung von 160 fachspezifischen Weiterbildungsstunden zum Erhalt des Fachtitels und besonderer Berufsqualifikationen;

  • ein Zuschuss in Höhe von 98.062,11 EUR für die Durchführung der Aufgaben im Bereich der ständigen Weiterbildung von Pflegepersonal;

  • ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 87,28 EUR für die Anpassung der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor.

In 2017 wird die geplante Zusatzausbildung zur Erlangung des Fachtitels oder der beruflichen Qualifikation im Bereich Geriatrie, nicht starten, da trotz mehrmaliger Anwerbungen in 2016 die vertraglich festgelegte Teilnehmerzahl nicht erreicht werden konnte.

Deshalb organisiert die KPVDB fachspezifische Weiterbildungsstunden zwecks Aufrechterhaltung der besonderen Fachtitel oder beruflichen Qualifikationen. Einige der vorgesehenen Module können ebenfalls von Interessenten, die keine gesetzlich festgelegten Weiterbildungen vorweisen müssen, in Anspruch genommen werden.

Der Zuschuss für die jährliche Zusatzausbildung in Höhe von 21.745,14 EUR wird für die Planung, Organisation und Ausführung der zusätzlichen 160 Weiterbildungsstunden gewährt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Im Rahmen des Haushaltes 2017 wird für die VoG KPVDB auf dem Haushaltsartikel OB 50, Programm 16, Zuweisung 33.02 ein Zuschuss in Höhe von 261.355,48 EUR vorgesehen.

Der Zuschuss in Höhe von 261.355,48 für das Jahr 2017 setzt sich wie folgt zusammen: Der Betrag in Höhe von 261.268,20 EUR entspricht dem gezahlten Zuschuss von 2016 mit einer Steigerung um 2,25% entsprechend den Vorgaben der Regierung.

Hinzu kommt ein Betrag in Höhe von 87,28 EUR für die Anpassung der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor.

Eventuelle weitere Personalkosten in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor werden zusätzlich bezuschusst.

Stand der Haushaltsmittel:

VE                                                                  AE

HHM 2017               :     270.000,00 EUR          HHM 2017             : 270.000,00 EUR

Festgelegt               :                       EUR          Ausgezahlt            :              0,00 EUR

Vorliegende Akte      :     261.355,48 EUR          Offen 2017            : 261.355,48 EUR

                                                                                                             

Saldo                      :         8.644,52 EUR          Saldo                    :        8.644,52 EUR

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 23. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017.