Sitzung vom 12. Januar 2017
Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2017 sowie Erlass zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe, VoG, Hostert 4A, 4700 Eupen für das Jahr 2017
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2017.
Die Regierung gewährt der SOS-Hilfe, VoG einen Zuschuss für das Jahr 2017 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die SOS-Hilfe VoG erbringt Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen und hand-werklichen Hilfe, der sozialen Hilfe und der Bekämpfung von Armut. Die Leistungen werden im Prinzip ausschließlich Personen gewährt, die sich aufgrund ihrer sozio- familiären oder finanziellen Situation in einer Notlage befinden. Die Tätigkeiten der VoG erstrecken sich auf alle Gemeinden des deutschen Sprachgebietes.
Die grundlegenden Abänderungen zum Jahresvertrag 2016 sind folgende:
- die Erhöhung der Nutznießerbeiträge für die Kategorien B, C und D;
- die Anpassung der Fahrtkosten für die vier Kategorien, wobei Kategorie A weniger zahlt als im letzten Jahr;
- die SOS-Hilfe stellt dem ÖSHZ Raeren für das Projekt ‚Essen auf Rädern‘ in Ferienzeiten oder bei Engpässen einen Ersatzfahrer zur Verfügung;
- im Rahmen des Projektaufrufes Bekämpfung von Armut und Förderung der Integration, führt die SOS-Hilfe das Projekt ‚SOS-Reparatur‘ für den Zeitraum Herbst 2016 – Herbst 2018 durch; die Finanzierung erfolgt durch einen getrennten Vertrag;
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Aufstockung des finanziellen Zuschusses für die Erneuerung des Arbeitsmaterials der Handwerker von jährlich 5.000,00 EUR;
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gesonderte Förderung der Dienste im Nahbereich (Waschbärenprojekt) mit einem jährlichen Betrag von 27.500,00 EUR;
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aus Platzmangel ist die SOS-Hilfe Ende 2016 in neue Räumlichkeiten umgezogen, daher wir der Zuschussbetrag um 12.000,00 EUR für die Mietkosten erhöht;
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aus gesundheitlichen Gründen muss die durch die DPB bezuschusste Buchhaltungskraft kürzer treten, sodass eine neue Buchhalterin eingestellt werden muss, hierfür sind zusätzliche 25.000,00 EUR vorgesehen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Der SOS-Hilfe wird für das Jahr 2017 ein Zuschuss in Höhe von 766.027,00 EUR gewährt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Jahresbetrag 2016:
681.200,00 EUR (Grunddotation) +2,25 %
+ 5.000,00 EUR (Erneuerung Arbeitsmaterial Handwerker)
+ 27.500,00 EUR (Förderung der Dienste im Nahbereich – Waschbärenprojekt)
+ 12.000,00 EUR (Miete)
+ 25.000,00 EUR (Buchhaltung)
Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Pr.15, ZW. 33.01.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2016 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
5.1.Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe;
5.2. Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, §2 und Artikel 104;
5.3. Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS- Hilfe, VoG für 2017.