Sitzung vom 12. Januar 2017

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Telefonhilfe VoG für das Jahr 2017 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Telefonhilfe, VoG, Postfach 34 in 4780 St. Vith für das Jahr 2017

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt den Vertrag 2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Telefonhilfe VoG.

Die Regierung gewährt der Telefonhilfe VoG für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 90.185,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung der vor-liegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen

Die Telefonhilfe hat ihren Dienst am 1. März 1989 aufgenommen. Seitdem wird sie von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschusst. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt die Telefonhilfe VoG mit der Organisation und dem Anbieten eines anonymen Telefonhilfsdienstes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Mitarbeiter der Telefonhilfe stehen jedem hilfesuchenden Menschen, gleich welcher Konfession oder Lebensauffassung, 24 Stunden am Telefon zur Verfügung.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Telefonhilfe VoG erhält einen Zuschuss in Höhe von 90.185,00 EUR für das Jahr 2017.

Diese Summe entspricht dem Zuschuss des Jahres 2016 (88.200,00 EUR), erhöht um 2,25%.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geht dieser Betrag zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017, OB 50, Pr. 15, Zuw. 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 19. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

5.1. Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemein-schaft, Artikel 57 und Artikel 104, §1;

5.2. Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009;

5.3. Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Telefonhilfe VoG für das Jahr 2017;

5.4. Erlass der Regierung zwecks Gewährung eines Zuschusses an die Telefonhilfe VoG für das Jahr 2017.