Sitzung vom 12. Januar 2017

Vertrag 2017 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Landfrauenverband, Stundenblume sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2017 an die VoG Landfrauenverband, Stundenblume

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Landfrauenverband, Stundenblume für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017.

Die Regierung gewährt der VoG Landfrauenverband, Stundenblume, einen Gesamtzuschuss in Höhe von 87.625,36 EUR für das Jahr 2017 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit 2016 schließt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der VoG Landfrauenverband, Stundenblume einen Jahresvertrag ab.

Zur Durchführung der im Vertrag erwähnten Aufgaben wurden der VoG für das Jahr 2016 58.197,17 EUR gewährt. Für das Jahr 2017 erhält die VoG Landfrauenverband – Stundenblume laut Vorgaben eine Erhöhung des Zuschusses um 2,25% (59.506,61 EUR).

Zudem erhält die „Stundenblume“ einen Zuschuss in Höhe von 28.118,75 EUR zur Verlängerung Ihres Projektes „Professionalisierung des Nahbereichdienstes Stundenblume“ im Rahmen des Projektes „Dienste im Nahbereich“.

Entwicklung des Zuschusses:

Jahr

Zuschuss

Erhöhung um 2,25%

 

Total Zuschuss

2012

52.584,00 EUR

1.183,14 EUR

 

53.767,14 EUR

2013

53.767,14 EUR

1.209,76 EUR

 

54.976,90 EUR

2014

54.976,90 EUR

1.236,98 EUR

 

56.213,88 EUR

2015

56.213,88 EUR

1.264,81 EUR

 

57.478,69 EUR

 

Jahr

Zuschuss

Erhöhung um 1,25%

Summe

+ Projekt „Dienste im Nahbereich“

Total Zuschuss

2016

57.478,69 EUR

718,48 EUR

58.197,17 EUR

27.500,00 EUR

85.697,17 EUR

 

Jahr

Zuschuss

Erhöhung um 2,25%

Summe

+ Projekt „Dienste im Nahbereich“

Total Zuschuss

2017

58.197,17 EUR

718,48 EUR

59.506,61 EUR

28.118,75 EUR

87.625,36 EUR

 

Das Ziel der VoG Landfrauenverband, Stundenblume ist, das Betreuungsnetz für ältere Menschen im Hinblick auf die steigende Anzahl älterer und hochaltriger Menschen auszubauen. Die Stundenblume ist vorrangig auf dem Gebiet deutscher Sprache – außer in Eupen - tätig. Für das Gebiet der Stadtgemeinde Eupen sind die Mitarbeiter/-innen des Josefine-Koch-Service zuständig. Es besteht eine Absprache zwischen beiden Diensten bezüglich Anfragen, die durch zeitliche und/oder personelle Möglichkeiten oder aufgrund des festgelegten Einzugsgebietes, nicht beantwortet werden können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die VoG Landfrauenverband, Stundenblume erhält einen Betrag in Höhe von

87.625,36 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.01.

Stand der Haushaltsmittel

VE                                                                  AE

HHM 2017               :     115.000,00 EUR          HHM 2017             : 115.000,00 EUR

Festgelegt               :       27.046,40 EUR          Ausgezahlt            :           0,00 EUR

Vorliegende Akte      :       87.625,36 EUR          Offen 2017            : 112.743,57 EUR

Saldo                      :            328,24 EUR          Saldo                    :     2.256,43 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 19. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Vertrag für das Jahr 2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Landfrauenverband, Stundenblume