Sitzung vom 22. Dezember 2016

Vereinbarung mit dem St. Nikolaus Hospital Eupen über die Bezuschussung verschiedener Baumaßnahmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Vereinbarung mit dem St. Nikolaus-Hospital Eupen bezüglich der Bezuschussung verschiedener Baumaßnahmen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 30. August 2016 beantragt das St. Nikolaus-Hospital Eupen die Bezuschussung folgender Baumaßnahmen im Rahmen des Infrastrukturdekretes:

  • Renovierung des Gebäudes B mit umfangreichen Umbaumaßnahmen auf den Etagen 01 bis 04 zur Unterbringung folgender Dienste:

    • Niveau 04: Chirurgie C2 mit 22 Betten;

    • Niveau 03: Chirurgie C1 mit 29 Betten;

    • Niveau 02: Innere Medizin D2 mit 30 Betten;

    • Niveau 01: Entbindungsheim und Geburtsbereich mit 9 Betten sowie Konsultationsräume.

  • Abriss des ehemaligen Gebäudes der Geriatrie und Neubau eines Gebäudes Z mit 5 Ebenen und folgenden Funktionen:

    • Niveau 01: Interne Zirkulationsebene für den Bettentransport;

    • Niveau 00: Rehabilitationsdienst SP mit mindestens 20 Betten und öffentlich zugänglicher Verbindung zum Zentralgebäude;

    • Niveau 91: Geriatrie mit 32 Betten;

    • Niveau 92: Geriatrische Tagesklinik mit 4 Betten, Konsultationsräume und Erholungsbereich für den Notdienst SMUR;

    • Niveau 93: Untergeschoss mit Haustechnik und Umkleideräumen.

Dieser Neubau ersetzt das bisherige Gebäude C (Elisabethhaus), das aus statischen Gründen keine Grundsanierung zulässt und einer neuen Zweckbestimmung ohne Hospitalisationsdienste zugeführt wird.

Das Vorhaben ist mit einer Zuschusssumme von 13.000.000,- Euro unter der Nummer 4114 im Infrastrukturplan 2016 eingetragen.

Um in der weiteren Ausgestaltung der Planung flexibel auf bereits angekündigte aber noch nicht präzisierte Änderungen der Normen durch den Föderalstaat im Rahmen der Reformpläne von Gesundheitsministerin De Block eingehen zu können, wird vorgeschlagen, eine prinzipielle Zusage in Form einer Vereinbarung mit dem St. Nikolaus-Hospital zu erteilen. Einzelne Baumaßnahmen können erst nach einer Detailprüfung durch die Dienste des Ministeriums und Genehmigung durch den zuständigen Minister in Auftrag gegeben werden. Andernfalls sind die Ausgaben nicht annehmbar für eine Bezuschussung.

Es wird ebenfalls vorgeschlagen, in der Vereinbarung keine definitive Bettenzahl pro Dienst festzulegen, sondern im Falle der Chirurgie und der Inneren Medizin von Höchstzahlen auszugehen, im Entbindungsheim und in der Geriatrie von Mindestzahlen. Dies erlaubt es, bei der anstehenden Präzisierung des Projektes flexibel vorgehen zu können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2016 sind im OB70 Pr22 Zw53.26 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.000.000,- Euro für das Infrastrukturvorhaben Nr. 4114 vorgesehen. Im Haushalt 2017 stehen in der gleichen Zuweisung Ausgabe­ermächtigungen in Höhe von 3.000.000,- Euro zur Verfügung, wovon 2.500.000,- Euro für dieses Vorhaben vorgesehen sind. In der mittelfristigen Finanzplanung der Regierung ist vorgesehen, den restlichen Zuschuss im Jahr 2023 auszuzahlen.

Das Haushaltsdekret sieht vor, dass für das Infrastrukturvorhaben Nr. 4114 Vorschüsse bis zu einer Höhe von 90 Prozent der vorgesehenen Zuschusssumme ausgezahlt werden können.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist angefragt.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zu Infrastruktur vom 18. März 2002