Sitzung vom 22. Dezember 2016

Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Untersuchung der Einführung einer Pflegeversicherung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung :

Die Regierung beschließt die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages bezüglich der Untersuchung der Einführung einer Pflegeversicherung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Minister für Gesundheit, Familie und Soziales wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Der Dienstleistungsauftrag wird im Rahmen einer Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung vergeben.

Angebote auf der Grundlage des Lastenheftes „Pflegeversicherung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ konnten bis zum 30. September 2016 eingereicht werden.

Es wurde ein Angebot von der KU Leuven und ein Angebot von BDO fristgerecht und unter Berücksichtigung der formalen Vorschriften eingereicht.

Nach einer ersten Analyse der Angebote durch den Fachbereich wurde gemeinsam mit dem Begleitausschuss (bestehend aus: Norbert Heukemes, Olivier Warland, Stephan Förster, Karin Cormann, Jacques Lauffs, Guy Fransolet und Julia Hepp) ein Fragenkatalog für beide Anbieter ausgearbeitet und schriftlich zugesandt.

Beide Anbieter haben fristgerecht bis zum 9. November 2016 auf die Fragen geantwortet.

In der Woche vom 14. November 2016 hat eine Anhörung beider Anbieter durch den Begleitausschuss stattgefunden.

Für die Auswertung wurden die Angebote, die zusätzlichen Informationen durch die gestellten Fragen, sowie die mündlichen Diskussionen berücksichtigt.

Aufgrund der Auswertung empfehle ich der Regierung, der Firma BDO den Auftrag zu erteilen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Firma BDO berechnet 83.495,50 EUR ohne MwSt. (105.424,06 EUR mit MwSt.) für die Ausführung des Dienstleistungsauftrages.

Die Mittel für die externe Analyse sind im Haushalt 2016 der Zuweisung OB 20. PR. 12.11 vorgesehen.

Das Pauschalhonorar wird laut Lastenheft in zwei Teilbeträgen ausbezahlt: ein erster Teilbetrag von 20% des Honorars nach Vorlage des Aktionsplans und der zweite Teil über 80% des Honorars nach Vorlage des endgültigen Abschlussberichtes.

Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Abnahme der Dienstleistung bzw. des Lieferergebnisses, welche durch den Auftraggeber a posteriori überprüft wird und unter der Bedingung, dass eine unterzeichnete und datierte Rechnung eingereicht wird, die als Forderungsanmeldung gilt.

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 9. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge;

Königlicher Erlass vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen;

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge und öffentlicher Baukonzessionen.