Sitzung vom 22. Dezember 2016

Standortmarke Ostbelgien – Ostbelgien-Wording und Corporate Design

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt das Ostbelgien-Wording und das Corporate Design für die Standortmarke Ostbelgien.

Sie heißt das Markenzeichen, die Markenarchitektur, das Layoutprinzip, die Farbkennzeichnung und die Bildsprache gut und nimmt die Anwendungsbeispiele zur Kenntnis.

Die Regierung beschließt die Einführung der Marke ab dem 15. März 2017.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

2.1. Hintergrund

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Standortmarketing für Ostbelgien zu einem übergreifenden Thema ihrer Regierungspolitik gemacht. Zur Stärkung des regionalen Selbstverständnisses und zur Bündelung einer übergreifenden Vermarktung der Region innerhalb Belgiens sowie in den angrenzenden Regionen und Ländern soll die Marke „Ostbelgien“ langfristig zu einer starken Standortmarke ausgebaut werden.

Das Profil, die Grundzüge der Marken- und Kommunikationsarchitektur und ein Maßnahmen- und Umsetzungsplan der Standortmarke wurden seit Mitte 2015 mit Unterstützung der Agentur Embassy erarbeitet. Sie liefern die Basis für die Ausarbeitung des Corporate Designs und des Corporate Wordings und die Einführung der Standortmarke.

Zur Ausarbeitung des Corporate Designs, des Corporate Wordings und zur Begleitung der Implementierung hat die Regierung am 9. Juni 2016 einen Dienstleistungsauftrag an die Agentur Embassy erteilt. Das Wording, die Gestaltungselemente und ein Kommunikationskonzept wurden seitdem erarbeitet.

2.2. Ostbelgien-Wording

Der Leitfaden zum Ostbelgien-Wording gilt für die Regierung und das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft inklusive der Dienste mit getrennter Geschäftsführung. Er ist ebenfalls anwendbar auf alle Einrichtungen, die sich der Standortmarke Ostbelgien angeschlossen haben.

Der Leitfaden beschreibt zum einen die formalen Kriterien, die bei der Anwendung der Marke Ostbelgien beachtet werden müssen, besonders bei der Unterscheidung von „Ostbelgien“ und „Deutschsprachige Gemeinschaft“ in offiziellen Dokumenten. Zum anderen fasst er die Markenbotschaft und die Kernbotschaften zusammen, welche im Prozess der Standortmarkenstrategie erarbeitet wurden, und gibt, in verdichteter Form, Beispiele für die Anwendung.

Mit diesem kondensierten Dokument erhalten Autoren einen „Baukasten“ für ihre Texte, die entsprechend Anlass und Zielgruppe zugeschnitten und angepasst werden müssen.

2.3. Corporate Design

Das Corporate Design für die Standortmarke Ostbelgien umfasst folgende Elemente, die in der Beschlussvorlage „Standortmarke Ostbelgien: Ostbelgien-Wording und Corporate Design“ beschrieben sind:

  • das Markenzeichen
  • die Schrift (in Ausarbeitung)
  • die Markenarchitektur
  • das Layoutprinzip
  • die Farbkennzeichnung
  • die Bildsprache
  • Anwendungsbeispiele.

Nach Genehmigung der Gestaltungselemente durch die Regierung wird das Corporate Design in einem Markenhandbuch ausführlich beschrieben und in entsprechenden Editierungsdateien umgesetzt.

2.4. Einführung der Marke

Die Standortmarke soll ab dem 15. März 2017 in Form einer Veranstaltung und einer Kampagne unter dem Titel „Ostbelgien neu erleben“ eingeführt werden.

Die Veranstaltung am 15. März 2017 um 18°° Uhr im Triangel stellt den Startschuss für die Umsetzung des Standortmarketings dar. Ziel ist, das Bewusstsein für die Vorzüge Ostbelgiens zu stärken sowie Tragfläche für die Marke zu schaffen durch die Einbindung von Multiplikatoren und Bürgern. Im Rahmen eines „Marktes der Möglichkeiten“ wird das neue Design subtil vermittelt und werden Nutzungsmöglichkeiten für die verschiedenen Zielgruppen gezeigt.

Am gleichen Tag beginnt eine multimediale Kampagne , die inhaltlich auf circa 10 beispielhaften Ostbelgien-Geschichten und den Markenbotschaften basiert. Die Bürger können sich daran beteiligen, indem sie die Inhalte der Standortmarke anhand von konkreten Orten, Ereignissen, Projekten, Unternehmen, Bildungsstätten, Kultureinrichtungen und Persönlichkeiten mit erzählbaren Geschichten füllen.

2.5. Einbindung weiterer Akteure

Die Markenstrategie wurde seit August 2015 in Workshops mit repräsentativen Vertretern der Region erarbeitet.

Seitdem fanden eine Reihe von bilateralen Gesprächen mit verschiedenen Einrichtungen des „Unternehmen Deutschsprachige Gemeinschaft“ statt, um die Markenstrategie vorzustellen und Anknüpfungsmöglichkeiten für die einzelnen Einrichtungen und Dienste zu besprechen:

Die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben wird sich ab dem 1. Januar 2017 unter der Dachmarke präsentieren. Lediglich das Ostbelgien-Logo wird erst nach dem Launch der Marke übernommen; alle anderen Gestaltungselemente werden ab dem 1. Januar sichtbar.

Die Tourismusagentur Ostbelgien und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind seit Beginn des Prozesses über den Markenausschuss eng eingebunden. Beide haben im Dezember die Standortmarke in ihren Verwaltungsräten präsentiert.

Das Medienzentrum findet sich ebenfalls in der Dachmarke wieder. Wichtig für das Medienzentrum ist, das „alte“ Logo (i.e. das aufgeklappte Buch) als Gestaltungselement zu übernehmen. Das Corporate Design berücksichtigt dies.

Mit den Gemeinschaftszentren fand Anfang Oktober ein Treffen statt. In einem weiteren Termin Mitte Januar 2017 sollen die Gestaltungsentwürfe gemäß Corporate Design Leitfaden mit den Direktoren der verschiedenen Zentren besprochen werden.

Der Verwaltungsrat von Kaleido hat am 8. Dezember 2016 eine Umbenennung von „Kaleido-DG“ zu „Kaleido Ostbelgien“ beschlossen. Beim Neudruck von Broschüren, in Pressetexten, auf der neuen Website usw. soll künftig der neue Name verwendet werden. Schon gedruckte Flyer, Broschüren usw. bleiben im Umlauf.

Die IHK und der allgemeine Arbeitgeberverband (AVED) finden sich in den Markenbotschaften wieder. Einen konkreten Anknüpfungspunkt bietet die für den 2. Oktober 2017 geplante Veranstaltung „Made in Ostbelgien“ bei der Firma Karl Hugo.

BRF und Grenz-Echo werden aufgrund der Sonderfunktion der Presse nicht die Gestaltungselemente der Marke übernehmen. Sie haben jedoch ihre Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Standortmarketings angeboten.

Gemeinsame Sitzung aller Ausschüsse des PDG (19.12.16).

Ab Januar bis Juni 2017 sollen Gespräche mit weiteren Multiplikatoren stattfinden. Dazu gehören:

die Gemeindekollegien und -räte

ostbelgische Betriebe

der RdJ

die professionellen Kulturträger (z.B. über die Konferenz der Kulturträger)

IAWM und ADG.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Vorliegender Beschluss hat keine finanziellen Implikationen.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

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