Sitzung vom 22. Dezember 2016

Gewährung eines zinslosen Darlehen an die VoG. Christliche Arbeiterbewegung Ostbelgien - CAJ –Werkstatt Cardijn

1. Beschlussfassung :

Die Regierung gewährt der VoG. Christliche Arbeiterbewegung Ostbelgien – CAJ – Werkstatt Cardijn, mit Sitz Katharinenweg 15b in 4701 Eupen-Kettenis, bis zum 31. Dezember 2019, zur ausschließlichen Finanzierung ihres Umlaufkapitals ein zinsloses Darlehen in Höhe von 80.000,- Euro (achtzigtausend) und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen. 

Während der Inanspruchnahme des Instrumentes verpflichten sich die Nutznießer, die Begleitung eines Finanzexperten zu akzeptieren.

Auftrag des Experten ist:

  1. die Ermittlung des Bedarfs an Umlaufkapital in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Einrichtung;

  2. die Erstellung, nach Möglichkeit, eines geeigneten Finanzierungsmodells zur definitiven Eigenfinanzierung des Umlaufkapitals;

  3. die Erstellung eines Plans zur Tilgung des Darlehens;

  4. die finanzielle Begleitung der Einrichtung während der Dauer der Inanspruchnahme der Gelder.

Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Die Regierung der DG gewährte der Christlichen Arbeiterbewegung Ostbelgien - CAJ  VoG im Jahre 2010 ein Darlehen zur ausschließlichen Vor-Finanzierung ihres Umlaufkapitals im Rahmen des ESF-Projektes der Werkstatt Cardijn in Höhe von 100.000,- €. Gemäß dem vorgesehenen Tilgungsplan wurde diese Summe in den Jahren 2011 und 2012 von der VoG. fristgerecht getilgt.

Aktuell meldet die VoG. vorübergehende Liquiditätsengpässe an, deren Ursachen vorrangig gewissen zeitlichen Verzögerungen bei der Verwaltung der ESF-Projekte zu suchen sind.  

Nach Überprüfung der Finanzsituation für das laufende und das kommende Jahr und in Hinsicht auf das 2016 auslaufende und das für das Jahr 2017 genehmigte neue ESF-Projekt der Werkstatt Cardijn wurde ein mittelfristiger Umlaufkapitalbedarf in Höhe von 80.000,- € ermittelt.

In seinem Finanzbericht vom 15.12.2016 (Anhang 3) schlägt der der VoG. zugestellte Finanzexperte Herr Walter Miessen (Adoretho KG) vor, der Werkstatt Cardijn - CAJ einen Rückgriff auf das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument in Höhe von 80.000,-€ zu gestatten.

Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des zinslosen Darlehen erfolgt in einer Zahlung von 80.000,- Euro auf das Konto der VoG. CAJ – Werkstatt Cardijn Nr. BE53 7925 5815 7553 nach Unterzeichnung des Vertrags.

Tilgungsplan

Die Rückerstattung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Nr. BE78 0912 4000 3186, nach folgendem Schema:

1. Zahlung: 25.000 € vor dem 31. Dezember 2017,

2. Zahlung: 25.000 € vor dem 31. Dezember 2018,

unter Vorbehalt, 3. Zahlung: 30.000 € vor dem 31. Dezember 2019.

Wenn die Einrichtung im Laufe des Jahres 2017 die Zustimmung für ein neues dreijähriges ESF Programm für die Jahre 2018-2020 erhält und im Jahr 2018 eine entsprechende Vorschusszahlung aus dem Europäischen Sozial-Fonds an die Einrichtung erfolgt, die eine ausreichende Liquidität zur Folge hat, erfolgt die 3. Zahlung vor dem 31. Dezember 2018, womit das Darlehen vollständig getilgt ist. Die Prüfung dieser Klausel hat bis zum Ende des dritten Quartals 2018 zu erfolgen.

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.

Während der Rückgriffszeit wird Adoretho KG, vertreten durch Herrn Walter Miessen, die finanzielle Entwicklung der VoG. CAJ mitverfolgen.

Finanzielle Auswirkungen :

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs –und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2016 eingetragen sind.

Der Tilgungsplan sieht die Rückerstattung des gesamten Darlehensvertrages bis spätestens 31. Dezember 2019 auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BE78 0912 4000 3186) vor, sodass die vollständige Tilgung des zugesagten zinslosen Darlehens spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein wird.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 19. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Dekret vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016;

Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft;