Sitzung vom 15. Dezember 2016
Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2020 mit dem Jugendbüro
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2020 mit dem Jugendbüro und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zukommen.
Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Auf Grundlage des Dekretes vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit hat die Regierung am 24. November 2015 den zweiten Geschäftsführungsvertrag mit dem Jugendbüro für den Förderzeitraum 2016-2020 abgeschlossen.
Gemäß Artikel 7 des Dekrets vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann die Regierung den Betrag der einzelnen Zuschussarten an die verfügbaren Haushaltsmittel anpassen.
Im Geschäftsführungsvertrag vom 24. November 2015 mit dem Jugendbüro, den die Regierung für den Förderzeitraum 2016-2020 abgeschlossen hat, ist unter Punkt VII.3. eine jährliche Erhöhung von 1,25% vorgesehen worden.
Im Gegensatz zu den Vorjahren fand am 01. Juli 2016 wieder eine Indexierung der Gehälter statt. Auch für das Jahr 2017 sagt das Föderale Planungsbüro eine Indexierung voraus.
Für die Geschäftsführungsverträge, die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 abgeschlossen worden sind, wird per Nachtrag eine Erhöhung um 2,25 % für das Jahr 2017 vorgesehen. Für die Jahre 2018 und 2019 bleibt die jährliche Erhöhung auf 1,25 % begrenzt.
Übersicht über die ursprünglich vorgesehenen Zahlen:
Haushaltsjahr
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Zuschusshöhe
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2016
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600.000,00 EUR
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2017
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607.500,00 EUR
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2018
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615.093,75 EUR
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2019
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622.782,42 EUR
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2020
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630.567,20 EUR
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Übersicht über die angepassten Zahlen:
Haushaltsjahr
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Zuschusshöhe
Erhöhung um 2,25% im Jahre 2017
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2016
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600.000,00 EUR
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2017
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613.500,00 EUR
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2018
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621.168,75 EUR
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2019
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628.933,36 EUR
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2020
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636.795,03 EUR
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3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Förderung des Jugendbüros erfolgt über Organisationsbereich 40, Programm 11, Zuweisung 33.23. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2017 gezahlt und belaufen sich, unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel, auf 613.500,00 EUR.
Die effektiven Zuschüsse für die Jahre 2018-2020 sind unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel in den Haushaltsdekreten zu sehen.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 2. Dezember 2016 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit.