Sitzung vom 8. Dezember 2016

Entschuldungsfonds: Genehmigung des Jahresberichts 2014-2015

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Tätigkeitsbericht des Entschuldungsfonds für die Jahre 2014-2015.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird beauftragt, den Tätigkeitsbericht dem Parlament zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Über den Entschuldungsfond erhalten überschuldete Personen aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein zinsloses Darlehen um ihre Gesamtschulden zurückzuzahlen. Ein Antrag auf ein Darlehen kann nur über eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle eingereicht werden. Ein Vergabekomitee gibt ein Gutachten ab. In Anwendung des Delegationserlasses entscheidet der Fachbereichsleiter für Soziales über die Vergabe oder Verweigerung eines Darlehens.

Artikel 14, Absatz 2 des Dekretes vom 29. April 1992 sieht vor, dass die Vergabekommission bis Ende Mai eines jeden Jahres der Regierung und dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Tätigkeitsbericht des vergangenen Jahres zustellt. Da Anfang 2015 noch nicht alle Angaben seitens der Schuldnerberatungsstellen vorlagen, hat die Vergabekommission direkt einen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2014 und 2015 erstellt.

Der Bericht geht für die Jahre 2014-2015 auf die rechtliche Grundlage, die Anzahl eingereichter und angenommener bzw. abgelehnten Anträge, die Höhe und die Dauer der Darlehen, das Profil der Darlehensnehmer, die Zahlungsrückstände und die Entwicklung des Fonds ein .

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 29. April 1992