Sitzung vom 8. Dezember 2016

Vogelsang IP gemeinnützige GmbH: Erhöhung des Verlustausgleichs für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019

1. Beschlussfassung :

Die Regierung beschließt, für die Jahre 2017 bis 2019 den gesellschaftsvertraglich geregelten, jährlichen Betriebskostenzuschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft an die Vogelsang IP gemeinnützige GmbH von derzeit maximal 12.000,- Euro auf bis zu 20.238,10 € Euro zu erhöhen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass alle anderen Gesellschafter ebenfalls eine entsprechende Erhöhung ihres Betriebskostenzuschusses nach dem Anteil ihres Gesellschafteranteils beschließen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

2.1. Ausgangssituation

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 28. August 2008 die Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am Betriebsdefizit der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH in Höhe von maximal 12.000 Euro pro Jahr beschlossen. Diese Beteiligung an der Finanzierung der Aufgaben der Gesellschaft entspricht dem Anteil der Deutschsprachigen Gemeinschaft am Stammkapital (2,38%). Neben der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind an der Gesellschaft der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit 50%, der Kreis Euskirchen mit 28,57 %, die StädteRegion Aachen mit 7,14 %, der Kreis Düren und die Stadt Schleiden mit je 4,76 % sowie der Kreis Heinsberg mit 2,38 % beteiligt.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, Völkerverständigung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz, regionaler Identität sowie demokratischen Gesellschaftsstrukturen. Der Zweckerreichung dienen satzungsgemäß speziell „… die Errichtung und der Betrieb eines Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrums in Vogelsang, … die Durchführung eines regelmäßigen Besucher- und Veranstaltungsprogramms in Vogelsang, … die Durchführung von Informations- und Ausstellungsaktivitäten in Vogelsang…“ sowie die Durchführung von Bildungsaktivitäten, die hiermit in Zusammenhang stehen.

Gemäß § 19 des Gesellschaftervertrages erfolgt die Finanzierung der Aufgaben der Gesellschaft durch die Gesellschafter nach den Anteilen ihrer Stammkapitaleinlagen. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter. Die Einzahlungsverpflichtung einschließlich der Übernahme von Verlusten ist dabei auf einen Gesamtbetrag von 500.000 Euro jährlich begrenzt. Dieser Rahmen wurde bisher regelmäßig eingehalten.

Basis für die Festlegung dieses Höchstbetrags bildete eine zur Gesellschaftsgründung im Jahre 2008 aufgestellte Wirtschaftsplanung für die Jahre 2008 bis 2017.

Der sich im Rahmen der Umsetzung des Projekts „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“ und dessen Refinanzierung ergebende Mehraufwand war bei der Gründung der Gesellschaft im Jahr 2008 nicht bekannt und konnte bei der Festlegung des maximalen Finanzierungsrahmens nicht vorhergesehen und berücksichtigt werden.

Vor dem Hintergrund des im Rahmen des Projektes „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“ zusätzlich angefallenen Aufwands hat der Aufsichtsrat der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft in seiner Sitzung am 5. November 2015 die Gesamtdarlehensermächtigung der Gesellschaft auf 10 Mio. Euro erhöht. Ursächlich für den Mehraufwand sind im Wesentlichen die trotz vorangegangener bautechnischer Untersuchungen unerwartet sanierungsbedürftige Altbausubstanz, neue Bestimmungen im Brandschutz, Steigerungen des Baukostenindexes, Firmeninsolvenzen und damit verbundene Kündigungen (insb. Elektroarbeiten/Imtech), Bauzeitenverlängerungen und notwendige Folgeausschreibungen. Eine Förderung der Mehrkosten wurde seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt.

Neben dem gesellschaftsvertraglich geregelten Betriebskostenzuschuss von jährlich bis zu 12.000 Euro hat sich die Deutschsprachige Gemeinschaft mit rund 30.000 Euro am 10%igen investiven Eigenanteil der Förderprojekte zum Forum Vogelsang der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH beteiligt.

2.2. Wirtschaftliche Implikationen des projektbezogenen Mehraufwands für die Gesellschaft

Laut vorgelegter Planung der Gesellschaft stellt sich der projektbezogene Mehraufwand für die Jahre 2016 bis 2019 wie folgt dar:

 

 

2016

2017

2018

2019

Abschreibung

99 T€

396 T€

396 T€

396 T€

Zinsen

117 T€

194 T€

187 T€

179 T€

Summe

216 T€

590 T€

583 T€

575 T€

 

Hierin ist der für das Nationalparkzentrum getätigte, über Mietzahlungen refinanzierte Investitionsanteil von ca. 1/3 enthalten. Auf der Basis der vorliegenden Wirtschaftsplanung kann der zusätzliche Aufwand, trotz Ausschöpfung sämtlicher Einsparpotentiale, ab dem Jahr 2017 nur in Teilen kompensiert werden. Eine Einhaltung des gesellschaftsvertraglich definierten Finanzierungsrahmens in Höhe von 500.000 Euro ist damit, ohne dass die gesellschaftsvertraglich definierten Ziele gefährdet werden, jedoch nicht mehr möglich.

 

Unter Berücksichtigung des projektbezogenen Mehraufwands sowie unter Berücksichtigung sämtlicher Einsparpotentiale stellt sich die mittelfristige Wirtschaftsplanung der Gesellschaft im Ergebnis wie folgt dar:

 

 

2016

2017

2018

2019

Jahresergebnis

-498.100 €

-749.300 €

-795.700 €

-829.300 €

 

Die mittelfristige Wirtschaftsplanung berücksichtigt aufgrund der Betriebsaufnahme eine deutliche Steigerung der Umsatzerlöse (ohne Miete und Nebenkostenerstattung durch das Nationalparkzentrum) in 2016 und 2017 auf rund 1,4 Mio. Euro (in 2015 rund 0,4 Mio. Euro). So wird in 2017 mit einer Besucherzahl von 300.000 gerechnet (gegenüber 168.500 in 2015). Als wesentliches, mit zusätzlichen Erlösen verbundenes neues Angebot kommt die Dauerausstellung der NS-Dokumentation hinzu. Darüber hinaus wird von deutlichen Nachfragesteigerungen bei den Workshops, z. B. für Schulen, insbesondere aber bei den gebuchten und offenen Führungen ausgegangen. Zum vierten Betriebsjahr ist eine Preiserhöhung um 5 % geplant. Den steigenden Umsatzerlösen stehen jedoch die ab 2017 deutlich höheren Abschreibungen und Zinsaufwendungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (insbesondere die Betriebskosten für das Forum) gegenüber.

Zuzüglich eines geringen Risikoaufschlags wird der durch die Gesellschafter auszugleichende Verlust sich somit auf maximal 850.000 Euro jährlich belaufen.

2.3. Auswirkungen auf die Gesellschafter

Die prognostizierten jährlichen Jahresfehlbeträge können auf Basis der getroffenen Annahmen ab dem Jahr 2017 nur durch eine Anhebung der maximalen Betriebskostenzuschüsse durch die Gesellschafter auf 850.000 Euro ausgeglichen werden. Auch die zunächst befristete Anhebung soll nach den Anteilen der jeweiligen Stammkapitaleinlage der Gesellschafter erfolgen.

Eine Erhöhung auf maximal 850.000 Euro pro Jahr würde sich wie folgt auf die Gesellschafter verteilen:

Gesellschafter

Beteiligung

Basis 500 T€

Basis 850 T€

Steigerung

Landschaftsverband

Rheinland

50,00%

250.000,00 €

425.000,00 €

175.000,00 €

Kreis Euskirchen

28,57%

142.857,14 €

242.857,14 €

100.000,00 €

Städteregion Aachen

7,14%

35.714,29 €

60.714,29 €

25.000,00 €

Kreis Düren

4,76%

23.809,52 €

40.476,19 €

16.666,67 €

Stadt Schleiden

4,76%

23.809,52 €

40.476,19 €

16.666,67 €

Kreis Heinsberg

2,38%

11.904,76 €

20.238,10 €

8.333,34 €

Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens

2,38%

11.904,76 €

20.238,10 €

8.333,34 €

 

Die über die gesellschaftsvertraglich geregelten Betriebskostenzuschüsse hinausgehenden Betriebskostenzuschüsse werden auf Basis des durch die Gesellschafterversammlung festgestellten Wirtschaftsplans der Gesellschaft geleistet.

Die Anhebung erfolgt zunächst befristet für die Jahre 2017 bis 2019. Nach Einschätzung der Geschäftsführung sind mindestens zwei Regelbetriebsjahre erforderlich, bevor eine belastbare mittel- und längerfristige Ergebnisprognose möglich ist. Die Eröffnung des neuen Forums Vogelsang IP erfolgte im September 2016. Belastbare Aussagen bezüglich regelmäßig zu erwartender Besucherzahlen und sich hieraus ergebender Erträge und auch Aufwände können daher erst in 2018/2019 getroffen werden. Auf Basis der bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse ist spätestens in 2019 erneut über die Höhe der Betriebskostenzuschüsse ab dem Jahre 2020 zu entscheiden.

2.4. Beschlussfassung auf Ebene der verschiedenen Gesellschafter

Der Beschluss zur Erhöhung  des Betriebskostenzuschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft an die Vogelsang IP gemeinnützige GmbH auf maximal 20.238,10 € Euro jährlich ist bedingt durch den unvorhersehbaren Mehraufwand im Rahmen der Realisierung des Projekts „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“ und dient der Aufrechterhaltung der Gesellschaft.

Dabei stellt der Beschluss eine vorübergehende Regelung für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 dar. Unter Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden Erfahrungswerte aus dem laufenden Betrieb der Gesellschaft ist spätestens in 2019 erneut über die Höhe der Betriebskostenzuschüsse ab 2020 zu entscheiden.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass alle anderen Gesellschafter ebenfalls einer Erhöhung ihrer Betriebskostenzuschüsse nach dem Anteil ihres Gesellschafteranteils zustimmen; dies u.a. vor dem Hintergrund, dass alle Gesellschafter annähernd gleichermaßen vom Bildungsnutzen sowie von der wirtschaftlichen Wertschöpfung aus der Arbeit der GmbH profitieren.

2.5.     Nutzen der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH

Gemäß Regierungsbeschluss vom 28. August 2008 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft seit dem 1. Januar 2009 an der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH beteiligt. Synergiemöglichkeiten und Kooperationen zwischen der DG und Vogelsang bestehen in verschiedenen Bereichen:

Tourismus: Bewerbung der Tourismusdestination Ostbelgien über das „Schaufenster Eifel-Ardennen“, Erweiterung des Angebotes für Besucher der Region und ostbelgische Tourismusbetriebe, Erschließung zusätzlicher Zielgruppen (z.B. Busreisende, Mehrtagesprogramme), Übernachtungsmöglichkeiten insbesondere für Gruppen in der DG;

Bildungsarbeit: Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Pädagogik des Ministeriums und der Autonomen Hochschule in der DG beispielsweise im Bereich der Aus- und Weiterbildungen, Rahmenpläne für Geschichte, außerschulische Lernorte, Projekte;

Regionale Geschichtsforschung, Darstellung der geschichtlichen Beziehungen des Standortes Vogelsang zu Belgien;

Jugend und Kultur (z.B. politische Bildung, Kulturwerkstatt).

Mit der Eröffnung am 10. September 2016 ermöglicht das Projekt Forum Vogelsang IP nach einer intensiven Vorbereitungszeit den gewünschten Bildungsnutzen und zusätzliche wirtschaftliche Effekte für die Region. Bereits in den letzten Jahren konnten insbesondere in der Bildungsarbeit sowie im Tourismus Fortschritte für die gesamte Region erreicht werden. Positive Beispiele können dies belegen:

Besucherbefragungen haben ergeben, dass ca. 50 % der Standortbesucher wegen Vogelsang in die Region gekommen sind.

Die aus der Region anreisenden Jugendgruppen, die in den letzten Jahren bei der Akademie Vogelsang IP Programme gebucht haben, stammen aus allen Gesellschafterbereichen.

Die sonstigen gebuchten Formate werden zu ca. 1/3 aus der Gesellschafterregion gebucht, 2/3 darüber hinaus und belegen damit die überregionale Attraktivität des Standortes.

Die Vogelsang IP gemeinnützige GmbH beteiligt sich an Veranstaltungen und Projekten im oder aus dem gesamten Gesellschafterkreis (z.B. Kooperation DG / Kazerne Dossin).

1,74 Mio. Besucher haben in den letzten 10 Jahren den Standort besucht und damit nicht unerheblich zur Wertschöpfung in der Region beigetragen (ca. 20 €/Tagesgast)

Die Bildungsformate sind in den letzten 10 Jahren von ca. 400.000 Teilnehmern in ca. 20.000 Veranstaltungen gebucht worden, davon ca. 3.000 Schulklassen.

Mit der Eröffnung des neuen Forums Vogelsang IP werden sich darüber hinaus weitere Perspektiven eröffnen, die den Standort im Zusammenwirken mit der gesamten Region weiter stärken werden. Ziel ist, die geplante Besucherzahl von 300.000 pro Jahr gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung zu erreichen, im Idealfall sogar zu übertreffen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 beläuft sich die Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am Betriebsdefizit der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH auf maximal 20.238,10 € Euro jährlich. Die Finanzierung erfolgt über den Organisationsbereich 20, Programm 13, Zuweisung 35.43 „Beteiligungen an internationalen Organisationen“.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 02. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft