Sitzung vom 24. November 2016

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern - Antrag der VoG Alternative (0897)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Antrag der VoG Alternative zur Umwandlung einer halbzeitigen BVA-Stelle der Kategorie B in eine halbzeitige BVA-Stelle der Kategorie A. Die Veränderung beginnt am 1. Dezember 2016 und endet am 31. Dezember 2017.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit der E-Mail vom 10. November 2016 beantragt die VoG Alternative die Umwandlung einer halbzeitigen BVA-Stelle der Zuschusskategorie B in eine halbzeitige BVA-Stelle der Zuschusskategorie A.

Die VoG Alternative möchte eine vakante halbzeitige B-Stelle mit einer Kandidatin besetzen, die über einen Hochschulabschluss verfügt. Artikel 5 §3bis des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern begrenzt die Zugangsbedingungen zu einer BVA-Stelle der Zuschuss-kategorie B aber auf Inhaber von maximal einem Abschluss der Oberstufe des Sekundarunterrichts.

Vor diesem Hintergrund beantragt die VoG Alternative die Umwandlung der vakanten halbzeitigen Stelle der Zuschusskategorie b in eine der Zuschusskategorie A.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 14. Dezember 2000, am 20. Dezember 2001, am 21. Dezember 2006, 14. Mai 2009 und am 13. November 2014.