Sitzung vom 24. November 2016

Nachtrag zu den Museumsvereinbarungen für den restlichen Förderzeitraum 2017-2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Nachträge zu den Museumsvereinbarungen für den restlichen Förderzeitraum 2017-2020.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Anpassung der Pauschalzuschüsse für anerkannte Museen

Am 23. Oktober 2014 hat die Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft auf Grundlage des Dekretes vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen und der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes mit den nachstehend anerkannten Museen eine Museumsvereinbarung für den Anerkennungszeitraum 2015-2020 abgeschlossen:

  • IKOB Museum für zeitgenössische Kunst

  • Töpfereimuseum Raeren

  • Göhltalmuseum Kelmis

  • Museum Zwischen Venn und Schneifel St. Vith

Gemäß Artikel 12 des Dekrets vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes kann die Regierung zur Anpassung an die verfügbaren Haushaltsmittel und zur Anpassung an den Index der Lebenshaltungskosten alle oder einzelne der im Dekret vorgesehenen Beträge mit einem Koeffizienten multiplizieren. In den Museumsvereinbarungen, die die Regierung 2014 für den Förderzeitraum 2015-2020 abgeschlossen hat, waren die Pauschalen jährlich um 2,25% erhöht worden. Entgegen der ursprünglichen Erwartungen hat 2015 aber keine Indexierung stattgefunden. Die Haushaltsplanung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist dementsprechend nach unten korrigiert worden. Die Geschäftsführungsverträge und die Kulturvereinbarungen, die im Jahr 2015 mit den professionellen Kulturträgern abgeschlossen worden sind, sehen eine jährliche Erhöhung um 1,25% vor. Zur Anpassung der Museumszuschüsse an die durch die ausgebliebene Indexierung effektive Entwicklung der Lebenshaltungskosten wurden auch die 2014 abgeschlossenen Museumsvereinbarungen per Nachtrag gemäß Artikel 12 des oben genannten Dekrets auf eine jährliche Erhöhung um 1,25% begrenzt.

Für das Jahr 2017 ist jedoch eine Anpassung an den Index der Lebenshaltungskosten vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass die Pauschalzuschüsse aus den 2014 abgeschlossenen Museumsvereinbarungen für 2017 um 2,25 % erhöht werden. Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Erhöhung aber wiederum auf 1,25 % begrenzt. Dies wird in einem Nachtrag zu den Museumsvereinbarungen festgelegt.

Bewertung der Aufgabenumsetzung

In den 2014 abgeschlossenen Museumsvereinbarungen wurde festgehalten, dass in den Jahren 2017 und 2019 eine inhaltliche Überprüfung über den Stand der Erfüllung der Vereinbarungen stattfinden würde. Konkret müssen diese Überprüfungen aber bereits 2016 und 2018 stattfinden, damit die entsprechenden Unterlagen für den Begleitausschuss, der gemäß Vereinbarung alle zwei Jahre eine Vorortkontrolle durchführt, vorliegen. Auch dies wird per Nachtrag zu den Museumsvereinbarungen abgeändert.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Anerkennung der Museen schließt eine sechsjährige Förderung mit ein. Die Gewährung der Subvention erfolgt zu Lasten von OB 40, PR 13, ZW 33.27.

Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im laufenden Jahr gezahlt.

Übersicht über die angepassten Pauschalen:

 

Raeren

     

 

Pauschaler Zuschuss

Modulare Zusatz-pauschale

Erhöhung 2,25% bzw. 1,25

2015

25.000,00 €

102.820,68 €

127.820,68 €

2016

25.000,00 €

104.418,44 €

129.418,44 €

2017

25.000,00 €

107.330,35 €

132.330,35 €

2018

25.000,00 €

108.984,48 €

133.984,48 €

2019

25.000,00 €

110.659,29 €

135.659,29 €

2020

25.000,00 €

112.355,03 €

137.355,03 €

       
       

IKOB

     

 Kalenderjahr

Grundpauschale

Modulare Zusatzpauschale

Total

2015

25.000,00 €

172.127,50 €

197.127,50 €

2016

25.000,00 €

174.591,59 €

199.591,59 €

2017

25.000,00 €

179.082,40 €

204.082,40 €

2018

25.000,00 €

181.633,43 €

206.633,43 €

2019

25.000,00 €

184.216,35 €

209.216,35 €

2020

25.000,00 €

186.831,56 €

211.831,56 €

       

 

     

ZVS

     

Kalenderjahr

Pauschaler Zuschuss

Modulare Zusatzpauschale

Total

2015

10.000,00 €

23.338,61 €

33.338,61 €

2016

10.000,00 €

23.755,34 €

33.755,34 €

2017

10.000,00 €

24.514,84 €

34.514,84 €

2018

10.000,00 €

24.946,27 €

34.946,27 €

2019

10.000,00 €

25.383,10 €

35.383,10 €

2020

10.000,00 €

25.825,39 €

35.825,39 €

       
       

Kelmis

     

Kalenderjahr

Pauschaler Zuschuss

Modulare Zusatzpauschale

Total

2015

10.000,00 €

24.317,15 €

34.317,15 €

2016

10.000,00 €

24.746,11 €

34.746,11 €

2017

10.000,00 €

25.527,90 €

35.527,90 €

2018

10.000,00 €

25.972,00 €

35.972,00 €

2019

10.000,00 €

26.421,65 €

36.421,65 €

2020

10.000,00 €

26.876,92 €

36.876,92 €

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. November 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen und der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes.

Ausführungserlass vom 24. Juni 2008 zur Ausführung des Dekrets vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen und der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes